Beratung Unterhalt Volljährige
Beratung über bestehende Unterhaltsansprüche nach Volljährigkeit
Volljährige haben bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern (§18 Abs. 4 SGB VIII).
Die Prüfung des bestehenden Unterhaltsanspruchs schließt immer beide Elternteile ein. Eine gerichtliche Durchsetzung ist durch den Berater nicht möglich.
Persönliche Vorsprache des Volljährigen nach Terminvereinbarung.
Die Beratung ist kostenlos.
Kontakt
Ewald Thomann
Organisationseinheit
Beistandschaft-Beurkundung-Unterhaltsvorschuss (21.4)