Auszeichnungen; Orden und Ehrenzeichen (kommunal)
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der verschiedenen kommunalen Auszeichnungsarten, für die Sie Bürger des Landkreises Schweinfurt beim Landratsamt anregen können. Die Auflistung ist nicht abschließend. Fragen Sie im Einzelfall gegebenenfalls vorab beim zuständigen Ansprechpartner im Landratsam Schweinfurt nach.
Ehrenurkunde des Landkreises
Als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung erhalten Personen, die sich um den Landkreis Schweinfurt besonders verdient gemacht haben, die Ehrenurkunde des Landkreises Schweinfurt. Hierzu zählt auch eine mindestens 18-jährige Mitgliedschaft im Kreistag des Landkreises Schweinfurt sowie eine mindestens achtzehnjährige Tätigkeit als erste Bürgermeisterin beziehungsweise erster Bürgermeister einer kreisangehörigen Stadt, eines kreisangehörigen Marktes oder einer kreisangehörigen Gemeinde des Landkreises Schweinfurt. Die Aushändigung erfolgt durch den Landrat im Rahmen des Kreisehrenabends. Die Verleihung findet jährlich statt. Die Zahl der lebenden Inhaber der Ehrenurkunde des Landkreises soll 100 nicht übersteigen.
Empfang für Ehrenamtliche
Das Ehrenamt und insbesondere diejenigen, die ein solches innerhalb des Landkreises Schweinfurt übernehmen, sollen durch den Empfang für ehrenamtlich tätige Kreisbürgerinnen und Kreisbürger eine besondere Wertschätzung erfahren. Ausgezeichnet werden sollen Personen, welche sich mehrjährig ehrenamtlich in den verschiedensten Bereichen der örtlichen Gemeinschaft um das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Der Empfang findet im Rhythmus von zwei Jahren statt.
Verleihung der Amtsbezeichnung "Altlandrat"
Gemäß Art. 29 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte (KWBG) besteht die Möglichkeit früheren kommunalen Wahlbeamten zur Würdigung Ihrer Verdienste die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" zu verleihen.
Ehrenurkunde des Landkreises
Die Mitglieder des Kreistags unterbreiten dem Landrat Vorschläge zur Verleihung der Ehrenurkunde und beschließen über die Verleihung. Die Vorschläge sind zu begründen.
Empfang für Ehrenamtliche
Nach Aufforderung der Verwaltung unterbreiten die Gemeinden in Abhängigkeit ihrer Einwohnerzahl Vorschläge zur Einladung von Personen. Die Vorschläge sind durch Auflistung der Verdienste zu begründen.
Verleihung der Amtsbezeichnung "Altlandrat"
Über die Verleihung entscheidet der Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung.
Kontakt
Organisationseinheit
Büro des Landrats, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (LR 2)