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Ausstellung von Ersatzpapieren für ein Fahrzeug

Ausstellung von Ersatzpapieren z. B. bei Verlust

Bei der Ersatzausstellung verlorener oder unbrauchbar gewordener Papiere ist in aller Regel der Verlust durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt zu erklären.

Die Versicherung an Eides Statt muss bei Privatpersonen grundsätzlich vom Fahrzeughalter abgegeben werden. Bei Firmen ist die Vorsprache des Geschäftsführers bzw. eines verantwortlichen Fuhrparkleiters erforderlich.

Bitte beachten Sie: die Versicherung an Eides Statt wird direkt am Schalter aufgenommen. Vordrucke aus dem Internet werden grundsätzlich nicht anerkannt. Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung auch vor einem Notar abgegeben werden.

Bei Unklarheiten empfehlen wir eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und die verbliebenen Fahrzeugpapiere mit.

Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I wird direkt durch die Zulassungsbehörde ausgestellt.

Die Ersatzaustellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II im Verlustfalle ist i.d.R. nicht vor Ablauf von 2 - 3 Wochen nach Beantragung möglich, da vor Ausstellung erst eine sog. Aufbietung im Bundesverkehrsblatt zu erfolgen hat.

Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
  • Tageszulassung

Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".

 

Merkblatt Zulassungsvorgänge und benötigte Unterlagen
 

Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen

Stand: 13.09.2023
Zulassungsbehörde (31.3)