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Ausbau der Energienetze; SuedLink, P43, P44, P48, Verteilnetze

Ausbau der Energienetze

Aufgrund der Energiewende und der daraus resultierenden zunehmenden Einspeisung von erneuerbaren Energien müssen in Deutschland in den nächsten Jahren die bestehenden Stromnetze bedarfsgerecht angepasst werden.

Der Landkreis Schweinfurt ist von diesen Planungen sehr stark betroffen. Aufgrund der bereits bestehenden Leitungsinfrastrukturen sowie der vorhandenen Anlagen (Umspannwerke) des seit dem Jahr 2015 ausser Betrieb genommenen Kernkraftwerks Grafenrheinfeld bevorzugen die Netzbetreiber die Region Schweinfurt als Netzverknüpfungsbereich zwischen bisherigen und neuen Stromnetzinfrastrukturen. 

Hierbei soll der sog. "SuedLink", eine langlaufende Gleichstromübertragungsleitung von Wilster nach Bergrheinfeld, nach einem Beschluß der Bundesregierung aus dem Jahr 2015 als Erdkabel realisiert werden. Eine weitere Leitung P43 von Mecklar nach Bergrheinfeld soll als Neubau mittels Freileitung erfolgen. Die Leitung P48 von Bergrheinfeld nach Kupferzell soll im Bestand ertüchtigt, d. h. mit weiteren Kabeln aufgerüstet werden. Ebenfalls werden aufgrund der Energiewende hin zu erneuerbaren Energien mit dezentraler Einspeisung in Zukunft massive Ausbauten im Verteilnetz notwendig, ebenso muss in Umspannwerke aller Spannungsebenen und auch in Speichertechnik investiert werden.

Bei vollumfänglicher Verwirklichung würde damit zusammen mit den bestehenden Leitungen rund ein Viertel des deutschen Strombedarfs über die Region geleitet werden.

Der Kreistag des Landkreises Schweinfurt hat in mehreren Resolutionen Eckpunkte für eine bürger- und umweltverträgliche Energiewende beschlossen. Der Landkreis Schweinfurt wendet sich gegen übermäßige Stromnetzausbauten und fordert vielmehr eine Strategie der Einergieeinsparung, der Effizienzverbesserung sowie der Dezentralität in der Erzeugung der benötigten Energie in den Region. Die Vorhaben befinden sich derzeit in unterschiedlichen Planungsstadien.

Rechtsvorschriften Ausbau der Energienetze

Gesetzliche Grundlage für den Ausbau von Stromleitungen sind das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und das Bundesbedarfsplangesetz.

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Thomas Benz

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Wirtschaftsförderung, Konversion und Klimaschutz (12.2)
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Wirtschaftsförderung, Konversion und Klimaschutz (12.2)