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Asbest

Wie entsorge ich asbesthaltige Abfälle?

Die ordnungsgemäße Entsorgung von fest gebundenen Asbestabfällen (Asbestzement) im Landkreis Schweinfurt erfolgt derzeit über das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle. Dort werden die Materialien zu folgenden Konditionen angenommen:

  • Wie? Verpackt, am besten in Big bags (diese gibt es in verschiedenen Größen am AWZ Rothmühle zu kaufen).
  • Zu welchem Preis? Die aktuellen Entsorgungsgebühren erfahren Sie hier.
  • Wann? Montag und Dienstag von 8.00 bis 15.30 Uhr.
  • Unbedingt: Ausweis (mit Wohnanschrift) vorzeigen bei Anlieferung.
  • Bitte beachten Sie die hier hinterlegte Kundeninformation.
  • Spezialfall Nachtspeicheröfen: Die Öfen werden, wenn sie ordnungsgemäß abgeklebt / verpackt am Wertstoffhof angeliefert werden, dort kostenlos angenommen, wenn sie nachweislich aus dem Landkreis Schweinfurt kommen. Einen Vordruck für diesen Nachweis finden Sie hier.

Bitte beachten Sie im eigenen Interesse: Bei der Behandlung von Asbestzementprodukten können bei unsachgemäßem Vorgehen beträchtliche Fasermengen freigesetzt werden. Kritisch sind Arbeitsverfahren, bei denen Asbestzement zerstört (zerbrechen, zerschlagen) oder mechanisch bearbeitet wird (bohren, sägen, schleifen, fräsen) oder bei denen Abrieb entsteht.

Grundsätzlich unterscheidet man:  

  • die oben genannten fest gebundenen Asbestmaterialien: sie sind vor allem in Dachplatten (ein bekannter Handelsname ist „Eternit“), Wandverkleidungen, Rohren und Formstücken wie Blumenkästen zu finden.
  • Schwach gebundenes Asbest wurde zur Ummantelung von Leitungen, als Hohlraumabdichtung o. ä. verwendet, z.B. auch in Nachtspeicheröfen

Wie geht man vor bei einer anstehenden Sanierung? 

Bei Verdacht auf asbesthaltige Baumaterialien sollte man immer einen Sachkundigen zu Rate ziehen. Ansprechpartner finden Sie bei der Regierung von Unterfranken – Gewerbeaufsichtsamt, Tel. 0931 / 380 18-30.

Fest gebundene Asbestprodukte müssen nach den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und den Technischen Regeln Asbest (TRGS 519) demontiert werden. Im Normalfall sollte dies von Fachfirmen durchgeführt werden. In Ausnahmefällen können privat anfallende Asbestprodukte (wie z. B. asbesthaltige Dachplatten) auch in Eigenregie abgebaut werden, sachkundig muss man sich vorher allerdings auf alle Fälle machen. Und die Vorsichts- und Schutzmaßnahmen (in den oben genannten Vorschriften) beachten!

Schwach gebundene Asbestprodukte dürfen nur von Fachfirmen ausgebaut werden.


Sonderfall Nachtspeicheröfen: siehe hier.

Noch ein paar ergänzende Informationen:
Asbest ist eine mineralische Naturfaser. Die Fasern sind sehr hitzebeständig und gut isolierend. Deshalb wurde der äußerst beliebte Stoff auch von den 50er bis in die 80er Jahre auf vielen Baustellen verwendet. Erst allmählich wurde bekannt, dass die feinen Asbestfasern beim Einatmen schwere Erkrankungen bis hin zu Krebs auslösen können. Sie dürfen deshalb seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr verwendet werden.

Wenn heute asbesthaltige Abfälle auf Baustellen anfallen, dann sind diese getrennt vom sonstigen Bauschutt zu entsorgen, und zwar unter bestimmten Vorsichtsmaßnahmen. Genaueres und rechtliche Hintergründe hierzu finden sich unter www.abfallratgeber-bayern.de. Es ist gesetzlich verboten, Asbestprodukte wiederzuverwenden (z. B. zum Abdecken von Holzstapeln o. ä.) oder auch zu verkaufen bzw. zu verschenken. Ausrangierte asbesthaltige Materialien müssen in jedem Fall ordnungsgemäß entsorgt werden!

 

Kontakt

Monika Böhm-Weniger

Organisationseinheit

Stand:
Abfallwirtschaft (SG 43)