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Arznei­mit­tel; Über­wa­chung des Einzel­han­dels

Die Über­wa­chung des Einzel­han­dels mit Arznei­mit­teln außer­halb von Apothe­ken oder im Reise­ge­wer­be ist Aufga­be der Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den.

Für die Über­wa­chung kommen insbe­son­de­re Droge­rie­märk­te, Droge­ri­en, Reform­häu­ser, medi­zi­ni­scher Fach­han­del, Waren­häu­ser, Lebens­mit­tel­ge­schäf­te, Biolä­den, Sexshops sowie Fitness- und Body­buil­ding-Zentren in Frage.

Bei der Besich­ti­gung des Gewer­be­be­trie­bes vor Ort wird insbe­son­de­re der hygie­ni­sche Zustand von Betriebs- und Geschäfts­räu­men, Anla­gen und deren Umge­bung, Beför­de­rungs­mit­tel sowie Lager­ein­rich­tun­gen über­prü­fen.

Es wird darauf geach­tet dass das Arznei­mit­tel­sor­ti­ment ausschlie­ß­lich Präpa­ra­te enthält, die nach dem Arznei­mit­tel­ge­setz oder nach der Verord­nung über apothe­ken­pflich­ti­ge und frei­ver­käuf­li­che Arznei­mit­tel frei­ver­käuf­lich ist.

Für den Verkauf von frei­ver­käuf­li­chen Arznei­mit­teln bedarf es der Sach­kennt­nis des Unter­neh­mers oder einer von ihm mit der Leitung des Unter­neh­mens oder mit dem Verkauf beauf­trag­ten Person. Die Sach­kennt­nis ist grund­sätz­lich durch eine Prüfung vor der zustän­di­gen Indus­trie- und Handels­kam­mer nach­zu­wei­sen. Als Sach­kennt­nis­nach­weis werden auch weite­re bestimm­te Prüfun­gen und Nach­wei­se (z.B. phar­ma­zeu­tisch-kauf­män­ni­sche Ange­stell­te, phar­ma­zeu­tisch-tech­ni­scher Assis­tent) aner­kannt. Es wird fest­ge­stellt, ob eine sach­kun­di­ge Person vorhan­den ist.

Ferner werden die Arznei­mit­tel auf die sach­ge­rech­te Lage­rung sowie auf Quali­täts­män­gel (senso­ri­sche fest­stell­ba­re Mängel, Kenn­zeich­nungs­män­gel, Verfall­da­tum) über­prüft.

Bei der Abga­be von Arznei­mit­teln im Reise­ge­wer­be wird geprüft, dass nur für das Reise­ge­wer­be frei­ge­ge­be­ne Fertig­arz­nei­mit­tel abge­ge­ben werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Arznei­mit­tel sach­ge­recht gela­gert werden und beim Trans­port und Inver­kehr­brin­gen vor Licht, Tempe­ra­tur, Witte­rungs­ein­flüs­sen und Verun­rei­ni­gun­gen geschützt sind.

Kontakt

Anmel­dung Vete­ri­när­amt

Kai Börger

Vero­ni­ka Bude­witz

Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit

Lebens­mit­tel­über­wa­chung/ Fleisch­be­schau/ Voll­zug (32.2)
Mehr Infor­ma­tio­nen

Stand: 17.04.2025
Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit, Pfle­ge und Präven­ti­on (siehe Bayern­Por­tal)