Landkreis Schweinfurt. Auch wenn der Winter uns aktuell noch im Griff hat, der Frühling naht. Bevor Obstbäume und Sträucher bei milderen Temperaturen neu austreiben, steht das (meist) alljährliche Schneiden an. Damit die dabei anfallenden Äste und Zweige zeit- und ortsnah abgeliefert und verwertet werden können, wird auch in diesem Frühjahr wieder ein Großhäcksler auf den Häckselplätzen im Landkreis Schweinfurt unterwegs sein.
Bis Anfang März können holzige Gartenabfälle an den bekannten Häckselplätzen angeliefert werden. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze können bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erfragt werden.
Zum Schutz der Singvögel wurde der Häckselzeitpunkt wieder auf das zeitige Frühjahr gelegt, damit die Schnitt- und Häckselaktionen möglichst vor der Brutzeit abgeschlossen werden können.
An den Häckselplätzen werden ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 Zentimetern angenommen.
Fremdstoffe wie Steine, Beton, Metalle, Kunststoffsäcke und -schnüre sowie Wurzelstöcke sind ausgeschlossen. Auch sonstige – nicht holzige – Gartenabfälle wie Moos, Staudenreste, Gras und ähnliches dürfen aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes nicht an den Häckselplätzen angeliefert werden. Diese Materialien können entweder in die Biotonne oder auf den eigenen Komposthaufen gegeben werden oder direkt an einem der beiden Wertstoffhöfe des Landkreises (Rothmühle und Gerolzhofen) abgegeben werden. Der Landkreis nimmt dort ganzjährig bis zu einem m³ Garten-abfälle bzw. bis zu 10 m³ holzigen Baum- und Strauchschnitt von Haushalten kostenlos an.
Nach der Häckselaktion kann das zerkleinerte Material von den Häckselplätzen abgeholt und im Garten zum Abdecken, Mulchen oder als Wegebelag verwendet werden.
Für Nachfragen steht die Abfallwirtschaft des Landkreises Schweinfurt unter der Telefonnummer 09721/55-596 gerne zur Verfügung.