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© Anand Anders

Info-Update zur Blau­zun­gen­krank­heit in Bayern

Blau­zun­gen­krank­heit nun auch bei Scha­fen und Rindern in den unter­frän­ki­schen Land­krei­sen Rhön-Grab­feld, Bad Kissin­gen, Main-Spes­sart, Milten­berg, Würz­burg und Kitzin­gen

Nach­dem am 14.08.2024 das Blau­zun­gen­vi­rus Sero­typ 3 erst­mals in Unter­fran­ken bei Scha­fen in einem Betrieb im Land­kreis Aschaf­fen­burg nach­ge­wie­sen worden war, folg­ten nun weite­re Fälle, auch in den unter­frän­ki­schen Land­krei­sen Rhön-Grab­feld, Bad Kissin­gen, Main-Spes­sart, Milten­berg, Würz­burg und Kitzin­gen. Dem geschul­det hat Bayern laut Pres­se­mit­tei­lung der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung (https://​www.​bayern.​de/​bla​uzun​genk​rank​heit-​in-​bayern-​btv3-​in-​asc​haff​enbu​rg-​nac​hgew​iese​n/) als letz­tes Bundes­land den Status „seuchen­frei“ verlo­ren.

Dies bedeu­tet für die Tier­hal­ter von empfäng­li­chen Tier­ar­ten (Rinder, Scha­fe, Ziegen, Neuwelt­ka­me­li­den und Wild­wie­der­käu­er) in Bayern, dass die bishe­ri­gen Handels­be­schrän­kun­gen in Bezug auf das Blau­zun­gen­vi­rus inner­halb Deutsch­land entfal­len, da nun alle Bundes­län­der den glei­chen Seuchen­sta­tus aufwei­sen. Somit sind aktu­ell für eine Verbrin­gung empfäng­li­cher Tier­ar­ten inner­halb von Deutsch­land keine Unter­su­chun­gen auf das Virus sowie keine soge­nann­te Repel­lent­be­hand­lung mehr notwen­dig. Alle weite­ren tier­ge­sund­heits­recht­li­chen Vorga­ben in Bezug auf ande­re Tier­krank­hei­ten oder auch bezüg­lich der Kenn­zeich­nung der Tiere etc. sind selbst­ver­ständ­lich auch weiter­hin einzu­hal­ten.

Weite­re Infor­ma­tio­nen zu Verbrin­gun­gen bzw. dies­be­züg­li­che Beschrän­kun­gen in Hinblick auf das Blau­zun­gen­vi­rus sind über die Veröf­fent­li­chun­gen der Euro­päi­schen Kommis­si­on nach­zu­le­sen.

Das Vete­ri­när­amt Schwein­furt bittet alle Halte­rin­nen und Halter von empfäng­li­chen Tier­ar­ten, ihre Tiere genau zu beob­ach­ten. Beim Auftre­ten entspre­chen­der Sympto­me wie bspw. bei Rindern Entzün­dun­gen der Zitzen­haut und der Schleim­häu­te im Bereich der Augen­li­der, Maul­höh­le und Geni­ta­len sowie bei Scha­fen erhöh­te Körper­tem­pe­ra­tur, Abge­schla­gen­heit sowie eben­falls Entzün­dun­gen der Schleim­häu­te und insbe­son­de­re der Kron­saum­haut, wodurch Lahm­hei­ten entste­hen, ist der Hoftier­arzt zu infor­mie­ren. Wird der klini­sche Verdachts­fall durch den Hoftier­arzt bestä­tigt, ist zusätz­lich das örtlich zustän­di­ge Vete­ri­när­amt zu kontak­tie­ren.

Über das weite­re Vorge­hen und ggf. weite­re zu beach­ten­de Maßnah­men für die Tier­hal­tun­gen in Stadt und Land­kreis Schwein­furt werden wir Sie u.a. an dieser Stel­le infor­mie­ren.

Fragen beant­wor­tet das örtlich zustän­di­ge Vete­ri­när­amt am Land­rats­amt Schwein­furt tele­fo­nisch unter 09721/55-310 oder per Mail vetamt@​lrasw.​de.