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© Anand Anders

Geflü­gel­pest: Aufhe­bung von weite­ren Schutz­maß­nah­men

Weite­rer Rück­gang des Seuchen­ge­sche­hens ermög­licht fast voll­stän­di­ge Aufhe­bung der Aufla­gen im Land­kreis Schwein­furt

Land­kreis Schwein­furt. Nach­dem zum 11. August 2023 bereits erste Maßnah­men zum Schutz vor der Geflü­gel­pest aufge­ho­ben werden konn­ten, treten zum 26.08.2023 weite­re Erleich­te­run­gen in Kraft. Die entspre­chen­de Allge­mein­ver­fü­gung ist nach­zu­le­sen unter https://​www.​landkreis-​schweinfurt.​de/​aktuelles/​amtliche-​bek​annt​mach​unge​n

Aufgrund der stark rück­läu­fi­gen Anzahl an nach­ge­wie­se­nen HPAI-Infek­tio­nen (hoch­pa­tho­ge­ne aviä­re Influ­en­za) bei Haus­ge­flü­gel und bei Wild­vö­geln in den letz­ten Wochen wird in einer aktu­el­len Stel­lung­nah­me des Baye­ri­schen Landes­amts für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit nur noch von einem mode­ra­ten Risi­ko für den Eintrag von HPAI in Geflü­gel­hal­tun­gen durch den Kontakt mit Wild­vö­geln ausge­gan­gen. Aus diesem Grund können die Vorga­ben zu erhöh­ten Biosi­cher­heits­maß­nah­men und das Fütte­rungs­ver­bot für Wild­vö­gel der Allge­mein­ver­fü­gung vom Novem­ber 2022 aufge­ho­ben werden.

Trotz der abneh­men­den HPAI-Fall­zah­len wird in Bayern im Hinblick auf die Abga­be von Lebend­ge­flü­gel im Reise­ge­wer­be noch von einem rele­vant hohen Risi­ko ausge­gan­gen, weshalb hier die Einschrän­kun­gen noch nicht zurück­ge­nom­men werden können. Die dies­be­züg­li­che Allge­mein­ver­fü­gung vom 20.10.2022 bleibt deshalb unver­än­dert in Kraft.

Geflü­gel­aus­stel­lun­gen, -schau­en und -märk­te weiter­hin anzei­ge­pflich­tig

Das Land­rats­amt verweist zudem auf die grund­sätz­li­che tier­ge­sund­heits­recht­li­che Vorga­be, dass Geflü­gel­aus­stel­lun­gen, -schau­en und -märk­te weiter­hin anzei­ge­pflich­tig sind. Diese werden wie bisher mittels Bescheid unter entspre­chen­den Aufla­gen (u.a. klini­sche und/oder labor­dia­gnos­ti­sche Unter­su­chung der Herkunfts­be­stän­de, einge­schränk­ter Teil­neh­mer­kreis, Sicher­stel­lung der Rück­ver­folg­bar­keit) zuge­las­sen.

Kontakt zum Vete­ri­när­amt

Veran­stal­ter entspre­chen­der Geflü­gel­märk­te und -ausstel­lun­gen werden, wie grund­sätz­lich jeder Durch­füh­ren­de von Vieh­aus­stel­lun­gen, -märk­ten, -schau­en, Wett­be­wer­ben mit Vieh und Veran­stal­tun­gen ähnli­cher Art, gebe­ten sich recht­zei­tig – mindes­tens vier Wochen – vor dem Veran­stal­tungs­ter­min mit dem Vete­ri­när­amt am Land­rats­amt Schwein­furt (Tele­fon 09721/55-310, E-Mail: vetamt@​lrasw.​de) in Verbin­dung zu setzen, um die notwen­di­gen Aufla­gen und Voraus­set­zun­gen abzu­klä­ren.

Auf Auffäl­lig­kei­ten im Tier­be­stand achten und ggfs. Tier­arzt oder Tier­ärz­tin hinzu­zie­hen

Trotz aktu­ell rück­läu­fi­ger Entwick­lung muss damit gerech­net werden, dass es im Herbst wieder zu einem Aufflam­men der Geflü­gel­pest kommen kann. Hier­auf müssen sich Tier­hal­te­rin­nen und Tier­hal­ter einstel­len, weshalb beim Bemü­hen um eine wirk­sa­me Biosi­cher­heit zum Schutz der Tier­be­stän­de nicht nach­ge­las­sen werden darf. Dies gilt beson­ders für Geflü­gel­hal­tun­gen mit Auslauf und für Frei­land­hal­tun­gen.

Tier­hal­te­rin­nen und Tier­hal­ter sind immer aufge­for­dert, auf mögli­che Erkran­kun­gen beim Geflü­gel und gehal­te­nen Vögeln zu achten und bei Auffäl­lig­kei­ten in jedem Fall einen Tier­arzt bzw. eine Tier­ärz­tin hinzu­zu­zie­hen. Bei Vorlie­gen erhöh­ter Tier­ver­lus­te oder deut­li­cher Leis­tungs­ein­bu­ßen im Bestand sind gemäß Geflü­gel­pest­schutz­ver­ord­nung Unter­su­chun­gen zum Ausschluss der Geflü­gel­pest einzu­lei­ten; im Falle eines Seuchen­ver­dachts ist die zustän­di­ge Behör­de zu infor­mie­ren.