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© Anand Anders

Behördenverlagerung: Landrat irritiert über Entscheidungsbekanntgabe

„Region hätte auch aus dem Landkreis heraus gestärkt werden können“

Landkreis Schweinfurt. Eine Bearbeitungsstelle des Finanzamts München mit rund 300 Beschäftigten wird in die Stadt Schweinfurt kommen. Dies hat Bayerns Finanzminister Albert Füracker heute im Rathaus der Stadt Schweinfurt verkündet. „Ich beglückwünsche den Oberbürgermeister der Stadt Schweinfurt zu dieser Entscheidung und halte sie grundsätzlich für richtig, stärkt sie die Region doch als Ganzes“, sagt Landrat Florian Töpper. Äußerst irritiert zeigt sich der Landrat jedoch über die Art und Weise der Entscheidungsfindung und –verkündung, bei der der Landrat und der Landkreis Schweinfurt komplett übergangen wurden.

Am 15. Januar 2020 teilte Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder mit, dass es zur Stärkung der bayerischen Regierungsbezirke nach 2015 nun in einem Zeitraum bis 2030 eine zweite große Behördenverlagerung geben soll. „In den Raum Schweinfurt“, so stand es damals wortwörtlich auf der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung, solle eine Bearbeitungsstelle des Finanzamts München mit rund 300 Beschäftigten kommen.

Landrat hatte im Januar drei Standorte im Landkreis vorgeschlagen
Landrat Töpper hatte daraufhin ein Schreiben an den Ministerpräsidenten geschickt, in welchem er ganz konkret drei Vorschläge für Standorte im Landkreis Schweinfurt machte: Das in Eigentum des Freistaats Bayern befindliche Justizgebäude in der Stadt Gerolzhofen, die bestehenden (Büro)Gebäude in den Conn Barracks, welche derzeit noch als Ankerzentrum genutzt werden, sowie allgemein als Standort den Markt Werneck. Über die Vorschläge des Landkreises Schweinfurt berichteten seinerzeit auch lokale und überregionale Medien.

„Es war eine substantielle Bewerbung, auf die wir außer einer Eingangsbestätigung vom 4. Februar 2020 mit dem Hinweis, wir werden so schnell wie möglich dazu Nachricht erhalten, bis zum heutigen Tag keinerlei Reaktionen bekommen haben“, berichtet der Landrat. Weder seitens der direkt angeschriebenen Staatsregierung und des Ministerpräsidenten noch von den hiesigen Abgeordneten, die das Bewerbungsschreiben im Januar 2020 ebenfalls erhalten hatten.

Stattdessen erfuhr nun Landrat Töpper am Donnerstagmorgen aus den Medien von dem heutigen geplanten Besuch des bayerischen Finanz- und Heimatministers. Zu diesem hatte MdL und Staatssekretär Gerhard Eck neben dem bayerischen Staatsminister der Finanzen und für Heimat, Albert Füracker, auch örtliche Parteifreunde ins Rathaus der Stadt Schweinfurt eingeladen. Das Gespräch fand ohne den Landrat statt, die Verkündung über die Entscheidung der Behördenverlagerung in die Stadt Schweinfurt erfolgte schließlich in einer Pressekonferenz.

Ein Entscheidungsprozedere, das Fragen aufwirft
Ein Prozedere, dass den Landrat vor allem aufgrund seiner konkreten Standortvorschläge sehr verwundert. Und Fragen aufwirft. Warum findet seitens des bayerischen Umweltministeriums etwa die Suche nach einem geeigneten Standort für das Naturparkzentrum Steigerwald durch ein transparentes Verfahren mit Auswahlprozess statt? Und warum ist dies bei einer Behördenverlagerung mit mehreren hundert Arbeitsplätzen in der Zuständigkeit eines anderen Ministeriums nicht der Fall?

Mit den Behördenverlagerungen hat die Staatsregierung das Ziel verbunden die ländlichen Räume zu stärken. Das ebenfalls von der Staatsregierung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 neugefasste Landesentwicklungsprogramm benennt den Landkreis Schweinfurt trotz der äußerst positiven wirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen Jahre weiterhin als ländlichen Raum „mit besonderem Handlungsbedarf“. Solche Landkreise sind demnach „vorrangig zu entwickeln“ und als eigenständiger „Lebens- und Arbeitsraum“ zu unterstützen. „Dies hätte zumindest erfordert, sich ernsthaft und tiefergehend mit der Option einer Behördenverlagerung in eine Landkreisgemeinde zu beschäftigen“, sagt Töpper.

„So sehr ich mich über die Stärkung der Region durch die entschiedene Behördenverlagerung in die Stadt Schweinfurt freue, so sehr muss ich darauf bestehen, dass gerade in Zeiten fortschreitender Digitalisierung auch ländliche Gemeinden geeignete Standorte für Einrichtungen der öffentlichen Hand sind. Dies entspricht dem Selbstverständnis des Landkreises Schweinfurt und all seiner Gemeinden als Zukunftsraum. Die Region hätte definitiv auch aus dem Landkreis heraus gestärkt werden können.“

Auch Bürgermeister Heckenlauer überrascht und irritiert
Mit dieser Haltung weiß sich Landrat Töpper in guter Gesellschaft. Auch Stadtlauringens Bürgermeister Friedel Heckenlauer, zugleich Vorsitzender des bayerischen Gemeindetags im Kreis Schweinfurt, mit dem der Landrat direkt nach Bekanntgabe der Entscheidung telefonierte, sei gleichermaßen überrascht und irritiert über die Abläufe und das Ergebnis der Entscheidung gewesen, berichtet Töpper. Den Vormittag verbrachten Landrat und Heckenlauer gemeinsam mit anderen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Landkreises bei einer Kreisverbandsversammlung des Gemeindetags in Gochsheim. Von der geplanten Entscheidung und Verkündung bezüglich der Behördenverlagerung wusste auch hier niemand etwas. „Die allgemeine Verlautbarung der Staatsregierung im Januar, eine Behördenverlagerung in den Raum Schweinfurt vornehmen zu wollen, hatte bei mehreren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landkreis verständlicherweise hohes Interesse und Erwartungen geweckt“, weiß Töpper.

Das „Wie“ der Entscheidungsfindung und –verkündung bleibt aus Sicht des Landkreises und der Gemeinden jedenfalls unerfreulich. „Wir freuen uns mit und für die Stadt und wissen, dass diese Entscheidung grundsätzlich eine Gute ist – für die gesamte Region Schweinfurt.“