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© Anand Anders

Wachstumschancengesetz verbessert Forschungszulage

Aufwertung der steuerlichen Forschungsförderung im Bereich Innovation

Endlich gilt das Wachstumschancengesetz. Sein Zustandekommen hat länger gedauert, aber jetzt soll es "Unternehmen steuerlich entlasten, sie von bürokratischen Hürden befreien und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen verbessern." Im Bereich Innovation wird die steuerliche Forschungsförderung aufgewertet. Wie sie konkret aufgewertet wird, haben wir in diesem kurzen Artikel für Sie zusammengefasst.

Worum geht es bei der Forschungszulage?

Im Jahr 2020 hat die damalige Bundesregierung das Forschungszulagengesetz aufgelegt. Seitdem können Unternehmen in Deutschland eine Zulage auf die Kosten ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte bekommen.

Der Begriff Forschung ist allerdings etwas irreführend, weil es die Zulage nicht nur für Disruptionen gibt, die einen Markt total umkrempeln, sondern auch für die Verbesserung von bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Die Forschungszulage ist nämlich als Breitenförderung konzipiert, die möglichst viele Unternehmen in Deutschland erreichen soll.

Forschungszulage mit viel Luft nach oben

Die Forschungszulage wird zwar angenommen, zwischen Mitte September 2020 und Ende Dezember 2023 wurden immerhin 20.148 Anträge auf Bescheinigung der Zulagenfähigkeit gestellt, aber es ist noch viel Luft nach oben. Deshalb ist die Verbesserung der Forschungszulage durch das Wachstumschancengesetz sicher eine gute Idee.

Wie verbessert das Wachstumschancengesetz die Forschungszulage?

Die Förderbedingungen sind an mehreren Punkten verbessert worden. Zum Beispiel profitieren kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von einem höheren Zulagensatz. Außerdem sind jetzt auch bewegliche Güter unter bestimmten Bedingungen zulagenfähig.

Hier die Verbesserungen im Überblick:

  • Deutlich höhere Bemessungsgrundlage

Unternehmen können jetzt auf jährlich bis zu 10 Mio. EUR ihrer FuE-Kosten die Forschungszulage bekommen. Bisher waren es 4 Mio. EUR. Die Bemessungsgrundlage wurde also deutlich erhöht. Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt auch deutlich mehr Forschungszulage pro Jahr bekommen können.

  • Bessere Konditionen für Auftragsforschung

Die Kosten eines FuE-Auftrages sind jetzt zu 70% zulagenfähig. Bisher waren es 60%.

  • Für FuE-Projekte notwendige Güter jetzt auch zulagenfähig

Neben Personalkosten und Kosten für Auftragsforschung sind jetzt auch die Abschreibungen auf bewegliche Güter, die für das Projekt notwendig sind, zulagenfähig. Damit sind zum Beispiel notwendige Maschinen, Geräte, Computer, Software, Prüfstände gemeint.

  • Höherer Zulagensatz für kleine und mittlere Unternehmen

Während es allgemein 25% Forschungszulage auf die angefallenen FuE-Kosten gibt, werden kleine und mittlere Unternehmen durch das Wachstumschancengesetz bessergestellt. Sie können jetzt nämlich 35% Zulage auf Ihre FuE-Kosten bekommen.

Sind Sie ein innovatives Unternehmen? Interessieren Sie sich für die Forschungszulage? Dann sprechen Sie das Servicecenter Förderberatung für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt an. Wir erklären Ihnen gerne, wie Sie Forschungszulage für Ihr Projekt bekommen.

Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: 09721/55-840 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@lrasw.de 

Und unter diesem Link können Sie sich zu einer Online-Beratung per MS-Teams anmelden.