KMU-innovativ ist die Dachmarke für eine Reihe von Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die einzelnen Richtlinien decken Technologiefelder ab, die für den technischen Fortschritt besonders wichtig sind.
Über die neue Förderrichtlinie Ressource und Kreislaufwirtschaft sollen innovative Projekte unterstützt werden, die sich mit den folgenden Fragestellungen beschäftigen.
Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
- Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren
- integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers (Urban Mining)
- Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren
- effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe
- Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien usw.
Nachhaltiges Wassermanagement
- Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser
- Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser
- innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie
- effizientere Bewässerungstechnologien
- innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien
- Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen
Wer kann Förderanträge stellen?
Bevorzugte Zielgruppe von KMU-innovativ sind kleine und mittlere Unternehmen. Sie können die Förderung für Projekte bekommen, die sie allein durchführen oder auch gemeinsam mit Partnern. Große Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen können dagegen nur gefördert werden, wenn sie in einem Projekt mit KMU zusammenarbeiten (Verbundvorhaben).
Die neue Förderrichtlinie Ressourcen und Kreislaufwirtschaft spricht insbesondere KMU aus dem Baugewerbe, der Chemie- und Rohstoffindustrie, der Wasserwirtschaft, der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, der Textilwirtschaft, der Umwelttechnik und dem Dienstleistungsbereich an.
Zweistufiges Antragsverfahren, zwei jährliche Einreichungsstichtage
Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze. Die Evaluation der Projektskizzen startet jeweils zum 15. April und zum 15. Oktober. Wird die Skizze positiv evaluiert, ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen.
Interessieren Sie sich für diese Fördermöglichkeit? Für weitere Informationen können Sie gerne das Servicecenter Förderberatung für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt ansprechen.
Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: 09721/55-840 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@lrasw.de.
Und unter diesem Link können Sie sich zu einer Online-Beratung per MS-Teams anmelden.