Mit Soforthilfen unterstützt die bayerische Staatsregierung von der aktuellen Flut betroffene bayerische Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Schäden, die durch Unwetterereignisse ab dem 31.05.2024 entstanden sind, werden dabei berücksichtigt.
Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung, Anträge können seit kurzem gestellt werden. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Auch Gewerbetriebe, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, werden unterstützt. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis maximal 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet).
Ansprechpartner für Unternehmen aus dem Landkreis Schweinfurt ist die Regierung von Unterfranken (SG20@reg-ufr.bayern.de).