Infektionsschutzbelehrung nach §43 IFSG
Ort:
Gesundheitsamt - Zweigstelle am Hainig
Karl-Götz-Straße 5
97424 Schweinfurt
Beginn:
30.01.25 15:00
Ende :
16:00
Das Gesundheitsamt Schweinfurt bietet in regelmäßigen Abständen neben der Online-Belehrung auch Präsenz-Hygienebelehrungen nach dem IfSG an.
Die Belehrung nach §43 IfSG können Sie auch über unser, durch IT-Niedersachsen zur Verfügung gestelltes, Online-Verfahren bequem jederzeit von Zuhause durchführen.
Schulung in Präsenz
- Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier mit Foto mit
- Bitte kommen Sie spätestens 30 Minuten vor Beginn der Belehrung an die Information des Gesundheitsamtes in der Zweigstelle am Hainig (Karl-Götz-Straße 5, 97424 Schweinfurt), um die Gebühr im Voraus zu entrichten (bar oder EC-Karte möglich)
- Die Belehrung dauert etwa eine halbe Stunde
- Die Bescheinigungen werden im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt
Diese Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden.
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