Landkreis Schweinfurt. Am 15. Mai war der Stichtag des Zensus 2022 und die ersten Befragungen sind gestartet. Durch den Zensus wird statistisch ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für zukünftige Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig.
Der Zensus besteht unter anderem aus einer Haushaltebefragung sowie aus einer Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Die GWZ betrifft alle Wohnungs-und Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer. Es ist möglich, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sowohl an der Haushaltebefragung als auch an der GWZ teilnehmen. Fragen zur GWZ beantwortet das zuständige Landesamt für Statistik aus Fürth, telefonisch unter 0911/21 552-87-400.
Wichtige Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Die örtliche Erhebungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt weist im Zusammenhang mit den Haushaltebefragungen auf Folgendes hin:
Die Befragungen dauern nur wenige Minuten und können an der Haustür durchgeführt werden. Ein Zutritt zur Wohnung ist nicht erforderlich.
Bürgerinnen und Bürger sollten sich von den jeweiligen Interviewerinnen und Interviewern im Vorfeld unbedingt den gültigen Ausweis für Erhebungsbeauftragte zeigen lassen, in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Bei Fragen zur Haushaltebefragung im Landkreis, können sich Bürgerinnen und Bürger gerne an die örtliche Erhebungsstelle am Landratsamt Schweinfurt (zensus2022@lrasw.de) wenden. Weitere aktuelle Informationen jederzeit unter: www.landkreis-schweinfurt.de/zensus2022.
Weiterhin werden Interviewer/-innen für den Landkreis Schweinfurt gesucht
Interessierte wenden sich bitte direkt per Mail an die örtliche Erhebungsstelle. Die E-Mail-Adresse lautet: zensus2022@lrasw.de. Fragen zur Tätigkeit als Interviewerin und Interviewer beantwortet gerne auch die Leiterin der Erhebungsstelle (Frau Dütsch) unter der Telefonnummer: 09721/55-298.