Landkreis Schweinfurt. Der Schutz der Umwelt und die Verbesserung natürlicher Lebensbedingungen genießen im Landkreis Schweinfurt eine sehr hohe Priorität. Deshalb gibt es im Landkreis bereits seit vielen Jahren den Umwelt- und Naturschutzfonds. Ziel des Landkreises ist es, mit diesem Fonds Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, die Maßnahmen ergreifen, mit denen die natürlichen Lebensbedingungen verbessert werden, und sie bei der Umsetzung dieser Maßnahmen finanziell zu unterstützen.
Der Umwelt- und Naturschutzfonds ist vor allem für landschaftspflegerische Maßnahmen, die nicht von staatlicher Seite unterstützt werden, vorgesehen. Er steht Verbänden, Vereinen oder Einzelpersonen zur Verfügung, die nach Abschluss der genannten Maßnahmen und vorbehaltlich eines Beschlusses des Kreisausschusses aus den Mitteln des Fonds mit Zuschüssen bedacht werden können.
Welche Maßnahmen förderfähig sind
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen zum Beispiel die Anlage oder Ergänzung von Streuobstwiesen, das Anpflanzen von Hecken, Feldgehölzen oder Bäumen in der freien Landschaft, die fachgerechte Sanierung erhaltungswürdiger Bäume oder auch die Pflege wertvoller Biotopflächen.
Ebenso ist das Anlegen von Blühflächen erwünscht, um eine ökologische Aufwertung unserer Landschaft erzielen zu können. Dies dient vor allem dem Artenschutz und soll dem Insektensterben entgegenwirken. Ebenso ist damit die Verbesserung des Lebensraums für das Wild durch die Schaffung von Rückzugsgebieten und Äsungsflächen in der teilweise ausgeräumten Feldflur verbunden. Deshalb sind auch die Jäger sowie die Eigentümer von Grundstücken in den Jagdrevieren aufgerufen, sich an aktiven ökologischen Aufwertungsmaßnahmen in der freien Landschaft zu beteiligen.
Gerade auch im Hinblick auf das im Zuge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ reformierte Bayerische Naturschutzgesetz, würde sich die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes sehr freuen, wenn durch private Initiativen Lebensraumverbesserungen in unserer heimischen Flur unternommen werden.
Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, sind solche Aktionen zum Schutz der Natur vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde beraten interessierte Bürgerinnen und Bürger gerne über die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen und über die Fördermöglichkeiten.
Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme ist beim Landratsamt ein formloser Antrag einzureichen. Dem Antrag sind die beglichenen Rechnungen beizulegen. Ebenso sollte eine kurze Darstellung der Maßnahme beigefügt werden. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Die Zuwendungen werden nach dem Beschluss des Kreisausschusses in der ersten Hälfte des kommenden Jahres ausgezahlt.
Für Fragen zur Förderung steht die Untere Naturschutzbehörde unter Telefon 09721/55-573 oder per E-Mail an naturschutz@lrasw.de gerne zur Verfügung.