Landkreis Schweinfurt. Bei einer Routineuntersuchung von Trinkwasser des Wasserbeschaffungsverbandes Kaistener Gruppe wurde am Samstag, 29. September 2018, eine Verunreinigung des Trinkwassers im Ortsnetz von Rütschenhausen und Brebersdorf, Gemeinde Wasserlosen im Landkreis Schweinfurt, festgestellt. Das Gesundheitsamt Rhön-Grabfeld, das an diesem Wochenende Bereitschaftsdienst für die Gesundheitsämter der Region 3 in Unterfranken hatte, hat daraufhin als Vorsichtsmaßnahme umgehend entsprechende Maßnahmen eingeleitet und die betroffenen Bürger und zuständigen Stellen informiert. Konkret wurde Folgendes angeordnet.
1) Abkochanordnung des Trinkwassers in den Gemeindeteilen Rütschenhausen, Brebersdorf und Kaisten.
2) Chlorierung des gemeinsamen Hochbehälters Brebersdorf und der drei Ortsleitungsnetze.
Die Bevölkerung der drei genannten Gemeindeteile wurde am Samstag mit Handzetteln und über Lautsprecher über die Abkochanordnung und die Chlorierung informiert. Weitere Orte waren oder sind von der Verunreinigung nicht betroffen. Außerdem erfolgte eine Information des Bürgermeisters der betroffenen Gemeinde Wasserlosen. Für Rückfragen der Bevölkerung war der diensthabende Arzt des Gesundheitsamtes Rhön-Grabfeld über Handy erreichbar. Im Laufe des Wochenendes erreichten diesen etwa 15 Anrufen von Bürgern der Gemeinde.
Für Montag, 1. Oktober 2018, wurden Kontrolluntersuchungen des Trinkwassers im Bereich der Kaistener Gruppe an verschiedenen Stellen vereinbart, um die Ursache der Verunreinigung zu ermitteln. Mit den Ergebnissen der Untersuchung ist voraussichtlich am 4. Oktober 2018 zu rechnen. Bis dahin bzw. bis die Ursache für die Verunreinigung gefunden ist gilt die Abkochanordnung und Chlorierung des Hochbehälters weiterhin. Das Gesundheitsamt Schweinfurt wird die betroffenen Bürger über die Gemeinde sowie die Medien informieren, sobald es neue Erkenntnisse gibt bzw. die Anordnung aufgehoben werden kann. Für weitere Rückfragen der Bevölkerung ist das Gesundheitsamt Schweinfurt über die Telefonnummer 09721/55-745 erreichbar.