Der Landrat und der Landkreis Schweinfurt nehmen zu dem Bericht "Offenheit versprochen, Tatsachen geschaffen", welcher am 4. Juli 2020 auf Seite 21 im Schweinfurter Tagblatt und im Internet auf www.mainpost.de veröffentlicht wurde, wie folgt Stellung:
Landkreis Schweinfurt. Das Landratsamt Schweinfurt und Landrat Florian Töpper weisen die Kritik des Schweinfurter Aktionsbündnisses gegen Atomkraft und der örtlichen Gliederung des Bund Naturschutzes, beide vertreten durch die Eheleute Günther, betreffend die Kommunikation und Transparenz ihrer Arbeitsweise in Sachen Annahme von Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) auf der Deponie Rothmühle entschieden zurück.
Im Einzelnen gilt es hierzu Folgendes festzustellen:
Offenheit und Transparenz
Das Thema wurde im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Land- und Abfallwirtschaft behandelt. Der Sitzungstermin und die Tagesordnung wurden wie üblich auf der Internetseite des Landkreises Schweinfurt öffentlich bekannt gemacht. Auch die lokalen Medien wurden zu der Sitzung eingeladen. Jede Bürgerin und jeder Bürger, aber auch jede Interessensgruppe hatte damit die Möglichkeit Beratung und Beschlussfassung mitzuerleben. Der Sachvortrag der Verwaltung, die Stellungnahme des Landrats und die Diskussion im Gremium beinhalteten alle relevanten und für die Öffentlichkeit bedeutsamen Aspekte dieser Entscheidungsfindung. Ebenfalls wie üblich wurde im Anschluss an die öffentliche Sitzung das Protokoll mitsamt Anlagen, also auch der umfassenden Präsentation zum Sachvortrag der Verwaltung, auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-schweinfurt.de unter Landkreis & Verwaltung eingestellt.
Wie schon in der Sitzung betont Landrat Töpper ausdrücklich, dass es zur Vorbereitung dieser Beschlussfassung mehrere Ortstermine im KKG sowie bei einem vergleichbaren Rückbauprojekt gegeben hat. Bei diesen Terminen waren auch Mitglieder aller Fraktionen des Kreistags beteiligt. Der Landrat und Mitarbeiter der Verwaltung sind zudem einer Vielzahl von Einladungen unter anderem der BA-BI und anderen Atomkraftgegnern gefolgt und standen stets Rede und Antwort. Im engen Schulterschluss mit den betroffenen Gemeinden brachte man sich immer wieder im Sinne eines transparenten und verantwortungsvollen Vorgehens im Gesamtkomplex KKG-Rückbau ein.
Entsorgungspflicht des Landkreises
Wie in der Sitzung mehrfach betont wurde, hätte rein rechtlich gar nicht über diesen Tagesordnungspunkt abgestimmt werden müssen, da es bei dem klar definierten KKG-Bauschutt nicht um die Frage geht, ob der Landkreis diesen auf seiner Deponie entsorgen möchte. Vielmehr ist der Landkreis rechtlich dazu verpflichtet. Den Landkreis trifft hier eine sogenannte Entsorgungspflicht. Auch den Kritikern der Atomkraft muss klar sein, dass der Landkreis und der Landrat verpflichtet sind, bestehende Gesetze einzuhalten. Dennoch war es dem Landratsamt und dem Landrat ein Anliegen, dieses Thema in der öffentlichen Sitzung zu behandeln, um in aller Offenheit und unter Einbeziehung der Mitglieder des Fachausschusses Hintergründe und Notwendigkeiten zu präsentieren, und nicht zuletzt klar zu machen, um welche Arten von Abfall es geht.
Schutz vor einer potentiellen künstlichen Strahlung
Der Schutz vor einer potentiellen noch vorhandenen künstlichen Reststrahlung ist bei der Entsorgung neben den abfallwirtschaftlichen Belangen ein sehr wichtiges, wenn nicht sogar das zentrale Thema. Daher wurde hierauf in der Sitzung intensiv eingegangen. Auf die Deponie gelangen nur Abfälle, die nach strengen Vorgaben des Atomgesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung unter anderem unter Beaufsichtigung des Landesamts für Umwelt (LfU) freigegeben wurden. Zum Schutz der Mitarbeiter des Landkreises am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle wird durch gesetzliche Vorgaben sichergestellt, dass bei Handhabung dieser Abfälle die beruflich tätigen Personen nur einer zusätzlichen Körperdosis im Bereich von 10 µSv im Jahr ausgesetzt sind. Zum Vergleich: Eine solche Belastung tritt bereits einmalig zum Beispiel bei einem Flug von Frankfurt nach Mallorca auf. Diese Grenzwerte werden nicht durch den Landkreis Schweinfurt festgelegt, sondern sind allgemein verbindlich im deutschen Atomrecht verankert.
Es gibt ein klar benanntes und bekanntes Gremium
Ein Missverständnis, möglicherweise resultierend aus der Berichterstattung über die Sitzung in den Medien, zeigt sich in der durch die Eheleute Günther getätigten Aussage „ein nicht näher benanntes politisches Gremium des Kreistags“ solle über die Thematik „Abbruch des KKG“ entscheiden. Im Sachvortrag während der Sitzung sagte die Verwaltung hierzu und so steht es auch in der Präsentation: „Aus Gründen der Transparenz und der politischen Tragweite wird ein Beschluss des zuständigen Gremiums angestrebt.“ Gemeint war hiermit eben jener Ausschuss für Umwelt, Land- und Abfallwirtschaft. Von einem anderen politischen Gremium, wie es vielleicht durch die Berichterstattung der Presse zu verstehen gewesen sein könnte, war im Zusammenhang mit dem Rückbau des KKG zu keinem Zeitpunkt seitens des Landkreises oder des Landrats die Rede. Der Ausschuss für Umwelt, Land- und Abfallwirtschaft setzt sich aus dem Landrat sowie insgesamt zwölf Mitgliedern aller im Kreistag vertretenen politischen Fraktionen zusammen. Dieser wurde im Vergleich zu allen vorherigen Wahlperioden insofern sogar noch in seiner Rolle bestärkt, als er nun mehr nicht nur beratende, sondern beschließende Funktion hat. Dass sich die Gremiumsmitglieder ihrer Rolle und Verantwortung als gewählter Vertreter bewusst sind und diese wahrnehmen, war auch in der jüngsten Sitzung für jedermann sichtbar. So wurden zu diesem Thema etliche, auch kritische Nachfragen gestellt, die offenkundig von Landrat und Verwaltung zufriedenstellend beantwortet wurden. Der Beschluss wurde letztlich einstimmig gefasst.
Keine kritische Begleitung, sondern Unterstellungen ohne sachliche Grundlage
Es ist eine haltlose Behauptung der Eheleute Günther, man habe seitens des Landkreises „das Gebot, die Gefährdung zu minimieren, (…) einfach ausgeblendet“. In der öffentlichen Sitzung haben sowohl der Leiter der Abfallwirtschaft als auch der Landrat detailliert erläutert und geschildert, was bislang geschehen ist, geprüft und unternommen wurde, in Zukunft geplant und was rechtlich möglich ist und wozu der Landkreis aufgrund bundesweit geltender gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist. Die oben genannte Behauptung hat daher nichts mit durchaus berechtigtem kritischen Begleiten der Thematik etwa durch Bündnisse oder Verbände zu tun. Es handelt sich, dies ist bedauerlicherweise festzuhalten, um Unterstellungen ohne sachliche Grundlage, die offenbar größtmögliche Verunsicherung herbeiführen sollen.