Landkreis Schweinfurt. In diesem bisher sehr milden Winter werden schon seit Wochen eifrig die Bäume und Sträucher geschnitten. Damit die anfallenden Äste und Zweige zeit- und ortsnah gesammelt und verwertet werden können, wird auch in diesem Frühjahr wieder ein Großhäcksler im Landkreis Schweinfurt unterwegs sein.
Bis Ende der ersten März-Woche können die Bürger die holzigen Gartenabfälle an den bekannten Häckselplätzen anliefern. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze teilt die jeweilige Gemeindeverwaltung mit. Zum Schutz der Singvögel wurde der Häckselzeitpunkt sehr früh gewählt, damit die Aktion möglichst vor der Brutzeit abgeschlossen ist.
Zu den Häckselplätzen können ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 Zentimeter gebracht werden. Fremdstoffe wie Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und -schnüre sowie Wurzelstöcke sind ausgeschlossen.
Auch sonstige – nicht holzige – Gartenabfälle wie Moos, Staudenreste, Gras und ähnliches werden aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes an den Häckselplätzen nicht angenommen. Diese Materialien können entweder in die Biotonne oder auf den eigenen Komposthaufen geben werden oder direkt an einem der beiden Kompostplätze des Landkreises (Rothmühle und Gerolzhofen) abgegeben werden. Der Landkreis nimmt dort bis zu einem Kubikmeter Gartenabfälle von Haushalten kostenlos an.
Nach der Häckselaktion kann das zerkleinerte Material von den Häckselplätzen abgeholt und im Garten zum Abdecken, Mulchen oder als Wegebelag verwendet werden.
Weitere Auskünfte erhalten Bürger bei der Abfallberatung des Landkreises Schweinfurt direkt im Landratsamt oder unter Telefon 09721/55-596.