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© Anand Anders

Stadt und Landkreis Schweinfurt: Erstimpfungsstopp in bayerischen Impfzentren betrifft auch Schweinfurt

Sonderimpfaktion des erhaltenen Sonderkontingents Johnson & Johnson ermöglicht dennoch 3.200 Neuimpfungen in den kommenden Tagen

Schweinfurt Stadt und Landkreis. Wie das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in einem Schreiben an die Landrätinnen und Landräte sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister mitgeteilt hat, können „die Mengen des Impfstoffs BioNTech/Pfizer, die seinerzeit für Erstimpfungen zur Verfügung waren, nicht mehr in gleicher Menge für Zweitimpfungen geliefert werden.“

Entsprechend wurden die Impfzentren aufgefordert, mit dem Impfstoff BioNTech ausschließlich Zweitimpfungen durchzuführen. Zweitimpfungen nach Erstimpfungen mit Astra Zeneca erfolgen für über 60-Jährige ebenfalls mit Astra Zeneca, für unter 60-Jährige mit Moderna. Impfstoffreserven – soweit vorhanden – sollen ebenfalls für anstehende Zweitimpfungen aufbewahrt werden.

Alle Personen, die in einer Arztpraxis erstgeimpft wurden, können auch ihre Zweitimpfung nur in der Arztpraxis erhalten.

Das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landratsamt Schweinfurt geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass bis zur Kalenderwoche 25 damit gerechnet werden muss, dass nahezu keine Erstimpfungen mehr durchgeführt werden können.

Oberbürgermeister Sebastian Remelé und Landrat Florian Töpper bedauern diese Entwicklung und zeigen sich tief enttäuscht von der immer noch unzulänglichen Impfstoffversorgung, die nun sogar einen Stopp der Erstimpfungen nötig macht.

„Dies ist gerade für den Raum Schweinfurt, der in den letzten Tagen und Wochen mit überdurchschnittlich hohen Inzidenzwerten zu kämpfen hat, eine Katastrophe. Seit Monaten wird ein Impfturbo angekündigt, der nicht im Ansatz gezündet werden kann. Unser gemeinsames Impfzentrum auf dem Volksfestplatz könnte Kapazitäten für dreimal so viele Impfungen aufbringen, wäre ausreichend Impfstoff vorhanden. Mit dem jetzigen Erstimpfungsstopp geht erneut Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verloren, das wir dringend brauchen, um eine maximale Durchimpfung der Bevölkerung und damit eine Rückkehr in den normalen Alltag zu erreichen“, so Oberbürgermeister Remelé und Landrat Töpper. „Es ist für uns nicht nachzuvollziehen, warum immer wieder eine Steigerung der Impfstofflieferungen angekündigt wird und damit sogar die Aufhebung der Impfpriorisierung begründet wird. Dabei steht sogar zu befürchten, dass der Impfstoff nicht einmal für die fälligen Zweitimpfungen ausreichen könnte.“

Sonderimpfaktion für das erhaltene Sonderkontingent des Johnson & Johnson-Vakzins

Stadt und Landkreis Schweinfurt haben jeweils 1.600 Impfdosen des Impfstoffes von Johnson & Johnson aus einem Sonderkontingent des Gesundheitsministeriums erhalten. Dieser Impfstoff bietet für alle in Frage kommenden Impfwilligen den Vorteil, dass ein kompletter Impfschutz bereits ca. 14 Tage nach einer einmaligen Impfung erreicht wird.

Um einen schnelleren Impffortschritt zu erreichen, möchten Stadt und Landratsamt Schweinfurt vor allem die besonders vulnerablen Gruppen der Priorisierungsgruppe 2 vorrangig impfen, um möglichst schnell dann auf dem Regelweg vielen Impfwilligen der Gruppe 3 eine Impfung zu ermöglichen. Da das Bayerische Impfportal eine Terminierung von Impfungen mit diesem Impfstoff noch nicht ermöglicht, ist hierfür aber eine gesonderte Anmeldung erforderlich.

Stadt und Landratsamt weisen auf folgende Bedingungen hin:

Um eine Impfung aus diesem Sonderkontingent zu erhalten, 

  • muss zwingend das 60. Lebensjahr vollendet sein.
  • muss zwingend in Erstwohnsitz in Stadt oder Landkreis Schweinfurt gegeben sein.
  • Es ist erforderlich, dass sich Interessierte gesondert je nach Wohnort, über die Homepage der Stadt oder des Landratsamtes Schweinfurt registrieren.
  • Zusätzlich muss, soweit noch nicht geschehen, eine Online-Registrierung im Bayerischen Impfportal unter https://impfzentren.bayern/citizen/ erfolgen. Die Registrierung über das Bayerische Impfportal allein ist für diese Sonderaktion nicht ausreichend, weil die dahinterstehende Software des Freistaats Bayern derzeit noch keine Terminierung für diesen Impfstoff ermöglicht.

Nach der Registrierung über das Online-Formular wird man von der Hotline des Impfzentrums zur Terminvereinbarung telefonisch kontaktiert.

Die Möglichkeit zur Anmeldung besteht im Zeitraum bis 24. Mai 2021, um 12:00 Uhr.

Sollten mehr Interessierte als Impfstoff vorhanden sein, wird nach dem Lebensalter eine Reihenfolge gebildet. Stadt und Landratsamt Schweinfurt weisen bereits jetzt darauf hin, dass Registrierungen, die nicht vollständig den genannten Kriterien entsprechen, für die Sonderaktion nicht zugelassen werden können.