Schweinfurt Stadt und Landkreis. Auf Bitten des Landratsamtes und der Stadt Schweinfurt hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 12. Mai ein Sonderkontingent an Impfstoff zugesagt. Stadt und Landkreis Schweinfurt kommen jeweils Zuwendungen in Höhe von rund 1.600 Impfdosen der Marke Johnson & Johnson zugute.
Die 3.200 Dosen sollen eingesetzt werden, um zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuell sehr hohen Inzidenzwerte einleiten zu können.
Johnson & Johnson-Impfstoff hat den Vorteil, dass nur eine einzige Impfung notwendig ist, um eine Immunisierung herbeizuführen. Nachteil ist, dass das Vakzin aktuell nur an Menschen über 60 Jahre verimpft werden darf. In diesem Spannungsfeld findet aktuell die Planung des Landratsamtes und der Stadt Schweinfurt statt, die die Verteilung zusätzlich zu der Verwaltung des Impfzentrums organisieren muss. Wesentliche Schwierigkeit dabei ist die momentan noch fehlende Implementierung des Impfstoffs in die Software des Freistaats Bayern. Hier muss das System BayIMCO erst noch erweitert werden. Mit Abschluss der Arbeiten durch das Softwareunternehmen wird Anfang kommender Woche gerechnet. Danach erfolgt ein umgehender Einsatz des Impfstoffes.
Zu den Einzelheiten der Verteilung können Stadt und Landratsamt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine näheren Angaben machen, da die Entscheidungsfindung noch andauert.
Oberbürgermeister Sebastian Remelé und Stellvertretende Landrätin Bettina Bärmann sind dankbar für die zusätzliche Impfstoffversorgung. „Unser beider eindringlicher Appell an Staatsminister Holetschek hat Gehör gefunden. Mit den immer noch sehr hohen Inzidenzwerten vor Allem in der Stadt Schweinfurt herrscht in der gesamten Region Schweinfurt immer noch große Unsicherheit. Wir müssen deshalb dringend beim Impfen schneller vorankommen, die Zuweisung der Sonderkontingente hilft uns dabei.“
Insgesamt stellte der Freistaat Bayern 22 bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten Impfstoff-Sonderkontingente, rund 30.000 Impfdosen von Johnson & Johnson zur Verfügung.
Kriterien waren neben der 7-Tage-Inzidenz am Stichtag 5. Mai die Höhe der Abweichung der Impfquote (Ärzte pro Einwohner gemessen am bayerischen Durchschnitt bei den Arztimpfungen ebenfalls zum Stichtag 5. Mai). Berücksichtigt wurde zudem, ob Regionen bereits Sonderzuweisungen als Hochinzidenzgebiete/Grenzregion erhalten.
Das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landkreis Schweinfurt impft momentan hauptsächlich noch in der Priorisierungsgruppe 2, zu der unter anderem 70-80-Jährige und besonders gefährdete Menschen, etwa aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen, gehören. In den Priorisierungsgruppen 2 und auch 1 kam es weiterhin auch in den zurückliegenden Tagen zu einer Vielzahl von neuen Registrierungen, insbesondere angestoßen durch die verkündeten Lockerungen für Geimpfte. Derzeit sind im Zuständigkeitsbereich des gemeinsamen Impfzentrums für Stadt und Landkreis Schweinfurt in diesen Gruppen noch rund 3000 Impfwillige registriert. Wann ein Übergang zur Priorisierungsgruppe 3 erfolgen kann, lässt sich daher nicht genau bestimmen, da weiterhin damit gerechnet werden muss, dass weitere Registrierungen der Gruppen 1 und 2 hinzukommen – diese müssten dann vorrangig berücksichtigt werden. Ebenfalls hängt der Übergang zur Gruppe 3 von der gelieferten Impfstoffmenge ab. Für die kommende Woche hat das Impfzentrum 4170 Impfdosen zugewiesen bekommen, die zum größten Teil für Zweitimpfungen eingeplant werden müssen. In diesem Zusammenhang ist die Lieferung des Sonderkontingents durch das Gesundheitsministerium ein wichtiger Baustein, um einen weiteren Schritt in Richtung Übergang zu Priorisierungsgruppe 3 machen zu können.
Eine größtmögliche Durchimpfung der Bevölkerung ist ein vielversprechender Ausweg aus der Pandemie. Stadt und Landkreis Schweinfurt appellieren daher gemeinsam erneut an alle Bürgerinnen und Bürger aller Altersklassen, sich für einen Impftermin registrieren zu lassen. Dies ist weiterhin über die Telefonhotline 0800 8772834 oder online unter impfzentren.bayern möglich.
Seit Ende März sind auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit eingebunden. Auch in den Hausarztpraxen können Schutzimpfungen gegen das Coronavirus erfolgen.
In diesem Zusammenhang ergeht der dringende Appell an die Bevölkerung, dass – sofern dies der Fall ist – bereits durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geimpfte Personen ihre Registrierung auf der Seite impfzentren.bayernlöschen. Umgekehrt gilt auch für im Impfzentrum oder einer lokalen Impfstelle geimpfte Personen, dass diese den niedergelassenen Arzt oder die niedergelassene Ärztin, bei der gegebenenfalls ein Impfwunsch geäußert wurde, darüber informieren, dass eine Impfung bereits erfolgt ist – das erleichtert sowohl den Ärztinnen und Ärzten als auch dem Impfzentrum den organisatorischen Aufwand bei der Impfplanung.