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© Anand Anders

Silvesterfeuerwerk: Wichtige Hinweise für Händler und Nutzer

Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerk

Würzburg. Alljährlich verwandelt sich an Silvester der dunkle Nachthimmel in ein farbenfrohes Szenario. Erwachsene und Kinder schauen gleichzeitig gebannt auf das nächtliche Funkeln und Glitzern. Doch das ausgelassene Treiben zum Jahreswechsel hat auch seine Schattenseiten: Leichtsinniger Umgang beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern führt immer wieder zu schweren Unfällen. Häufig sind Kinder die Leidtragenden.

Der gewissenhafte Umgang mit dem Feuerwerk fängt bereits beim Verkaufspersonal in den Verkaufsstätten an. Wer Raketen und Böller der Kategorie F2 an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre abgibt, bringt diese in Gefahr und macht sich strafbar. Der Verkauf an Jugendliche ist auch dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegen sollte.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr nur vom 28. bis einschließlich 31.12. zulässig. Das Abbrennen der Böller und Raketen ist nur am Silvester- und Neujahrstag erlaubt.

Damit der Start ins neue Jahr unbesorgt und unfallfrei erfolgt, gibt das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Unterfranken folgende Hinweise:

• Böller und Raketen (Kategorie F2) nicht in Kinderhände geben, Kleinfeuerwerk (Kategorie F1) darf von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren abgebrannt werden

• Nur zugelassene Feuerwerkskörper kaufen - am CE Zeichen und der Registrierungsnummer der benannten Prüfstelle (z.B. BAM)

• Hände weg von selbstgebastelten Feuerwerkskörpern oder im Ausland, zumeist in Osteuropa oder Asien, erworbenen billigen Knallern. Sowohl der Selbstbau, als auch der Import illegaler Böller sind verboten und strafbar.

• Vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung lesen und Gefahrenhinweise unbedingt beachten und standsicher aufstellen

• Bei Fehlzündungen ("Blindgänger") auf keinen Fall Nachzündversuche unternehmen

Weitergehende Informationen zum Verkauf und den zulässigen Lagermengen, erhalten Sie durch das Faltblatt „Verkauf von Feuerwerkskörpern“, abrufbar unter http://www.regierung.unterfranken.bayern.de (Gewerbeaufsicht – Sprengwesen), oder direkt beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken unter der Telefonnummer 0931-3801830.

(Quelle: Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken vom 20.12.2019)