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© Anand Anders

Regelungen für den Besucherverkehr im Landratsamt ab dem 4. April

Wegfall der 3G-Nachweispflicht für Besucherinnen und Besucher

Landkreis Schweinfurt. Mit der jüngsten Neuerung des Infektionsschutzgesetzes und der Begrenzung auf einen Basisschutz entfallen die gesetzlichen Grundlagen vieler bisheriger Regelungen. Auch für das Landratsamt Schweinfurt bedeutet das eine Lockerung der bisherigen Maßnahmen.
Ab Montag, den 04.04.2022, entfällt daher die 3G-Nachweispflicht für Besucherinnen und Besucher. Zum Schutz der Beschäftigten, Besucherinnen und Besucher wird das Landratsamt Schweinfurt aber weiterhin an der FFP2-Maskenpflicht und dem Abstandsgebot zu anderen Personen festhalten. Diese Maßnahmen tragen vor allem auch dazu bei, Infektionsfälle im Landratsamt zu vermeiden und eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs des Landratsamts als Behörde mit Aufgaben der Daseinsvorsorge und als Teil der kritischen Infrastruktur sicherzustellen.

Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Landratsamtes ist bis auf Weiteres nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.