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© Anand Anders

Präsident des Bayerischen Landkreistages ordnet Aussage von Bundeskanzlerin ein

Entscheidend für mögliche Öffnungsstrategien sind ausschließlich die Inzidenzwerte

Die Aussage der Bundeskanzlerin Angela Merkel – „Keinem OB und keinem Landrat ist verwehrt, das zu tun, was in Tübingen und Rostock gemacht wird“ – erweckt womöglich bei vielen Menschen den Eindruck, jeder Landrat könne eine eigene Öffnungs-strategie verfolgen. Dieser Eindruck wäre falsch. Entscheidend für Öffnungen sind alleine die Inzidenzwerte. Die Landratsämter handeln als weisungsgebundene untere staatliche Verwaltungsbehörde, maßgebend ist die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Da die Inzidenzwerte in Bayern erheblich über den Zahlen in Tübingen (65) und Rostock (31) liegen, ist die Situation keinesfalls miteinander zu vergleichen. Deshalb werden in Bayern kommende Woche acht Pilotstädte mit Inzidenzen zwischen 100 und 150 ausgewählt, um Öffnungen mit negativen Testergebnissen zu ermöglichen und die Auswirkungen zu untersuchen. Dies entspricht exakt dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten.
Schnelltestzentren sind nahezu in jedem Landkreis eingerichtet.

(Quelle: Der Bayerische Landkreistag, Christian Bernreiter)

Der Bayerische Landkreistag ist einer der vier Kommunalen Spitzenverbände in Bayern neben dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Bezirketag. Er vertritt die 71 bayerischen Land-kreise. Wesentliches Ziel des Bayerischen Landkreistags ist es, die kommunale Selbstverwaltung auf der Kreis-ebene zu sichern und zu stärken. Als Anwalt der bayerischen Landkreise berät der Bayerische Landkreistag seine Mitglieder und tritt für die Stärkung des ländlichen Raums ein. Präsident des Bayerischen Landkreistags ist der Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter, als Geschäftsführendes Präsidialmitglied leitet Dr. Johann Keller die Geschäftsstelle.