Würzburg. Die Regierung von Unterfranken hat die Verbesserung des öffentlichen Per-sonennahverkehrs (ÖPNV) in Unterfranken im Jahr 2019 mit insgesamt 35,193 Millionen Eurogefördert. Die vom Bayerischen Landtag bereitgestellten Mittel wurden für Investitionen in neue Fahrzeuge, verbilligte Schülerfahrkarten und ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt. Durch Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte wurden kommunale Projekte zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs gefördert. Die Finanzmittel wurden durchschnittlich um 25 % gegenüber dem Vorjahr aufgestockt.
Mit 10,877 Millionen Euro förderte die Regierung von Unterfranken die Anschaffung von 145 neuen Niederflurlinienbussen für den Öffentlichen Personennahverkehr. Die Fördersumme und die Anzahl der geförderten Fahrzeuge hat sich im Vergleich zum Vorjahr erneut nahezu verdoppelt. Alle geförderten Fahrzeuge sind mit Kneeling-Funktion (Herablassen des Busses an Haltestellen) ausgestattet und ermöglichen den Fahrgästen einen stufenlosen Einstieg. Vor allem den Fahrgästen mit behinderungs- oder altersbedingten Einschränkungen der Mobilität und Fahrgästen mit Rollstühlen und Kinderwagen wird eine barrierefreie Nutzung damit wesentlich erleichtert. Das von den Busunternehmern zu tragende Investitionsvolumen belief sich auf rund 33,3 Millionen Euro. Um auch außerhalb der städtischen Verdichtungsräume ein möglichst attraktives Angebot des Personennahverkehrs zu ermöglichen, erhielten vorrangig kleinere und mittlere Verkehrsunternehmen Busförderungen.
Den mit 11,304 Millionen Euro größten Anteil erhielten unterfränkische Verkehrsunternehmen als Ausgleich für die Mindereinnahmen durch den Verkauf von vergünstigten Zeitfahrausweisen an Schüler, Studenten und Auszubildende. Die Schülerbeförderung ist die wichtigste Säule der ÖPNV-Finanzierung.
10,925 Millionen Euround damit rund 25 % mehr als im Vorjahr wurden den unterfränkischen Landkreisen und kreisfreien Städte als sogenannte ÖPNV-Zuweisungen bewilligt. Diese Zuweisungen werden von den Landkreisen und den kreisfreien Städten, denen die Aufgabenträgerschaft für den allgemeinen ÖPNV obliegt, nach eigenem Ermessen zur Verbesserung des ÖPNV verwendet. Sie sind ein finanzieller Ausgleich für die Planung, Organisation und Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs in den Kommunen und werden überwiegend für Verkehrsverbesserungen, Linienerweiterungen, Linienverdichtungen und Verkehrskooperationen eingesetzt. Die Höhe der ÖPNV-Zuweisungen richtet sich nach den erbrachten Verkehrsleistungen, dem finanziellen Engagement und der finanziellen Leistungsfähigkeit der ÖPNV-Aufgabenträger sowie der Qualität und dem Bestand von Verkehrskooperationen im ÖPNV.
Seit dem Jahr 2018 beinhalten die ÖPNV-Zuweisungen auch eine Grundförderung für großflächige und leistungsfähige Verkehrsverbünde mehrerer ÖPNV-Aufgabenträger. Mindestvoraussetzung für den Erhalt dieser Grundförderung ist, dass die Verbünde den Schienenpersonennahverkehr integrieren, über einen gemeinsamen Tarif und eine gemeinsame Einnahmenaufteilung verfügen. Die Bayerische Staatsregierung möchte mit diesen zusätzlichen Haushaltsmitteln großflächige Verkehrsverbünde in Bayern schaffen und den Erhalt von bestehenden Verbünden sicherstellen. In Unterfranken bestehen derzeit zwei großflächige Verkehrsverbünde. Dies sind die Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) sowie der Verkehrsverbund Mainfranken (VVM). Der Landkreis Haßberge ist zudem vollständig in den Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) integriert. Zum 01.08.2022 soll schließlich die Region Main-Rhön in den Verkehrsverbund Mainfranken integriert werden.
1,2 Millionen Euro für Grundlagenstudie u.a. auch im Landkreis Schweinfurt
Insgesamt bis zu 1,200 Millionen Euro bewilligte die Regierung von Unterfranken den Landkreisen Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt sowie der Stadt Schweinfurt für die Grundlagenstudie zur verkehrlichen und wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einer Integration dieser Gebietskörperschaften in den Verkehrsverbund Mainfranken (VVM). Durch den gewährten Fördersatz von 90,00 % übernimmt der Freistaat Bayern die finanzielle Hauptlast der Grundlagenstudie. In dieser Studie sollen insbesondere die durch den Verbundbeitritt entstehenden Mindereinnahmen ermittelt werden. Von dem bewilligten Förderbetrag konnten im Jahr 2019 bereits 20.000 Euro ausgezahlt werden.
(Quelle: Auszüge aus einer Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken vom 08.01.2020)