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© Anand Anders
Landrat Florian Töpper und KJR-Vorsitzender Christoph Simon (Mitte) unterzeichneten im Landratsamt den neuen Grundlagenvertrag zwischen KJR und dem Amt für Jugend und Familie. Links: Oliver Pfister (Jugendamt, Soziale Dienste), der den neuen Vertrag mit ausgearbeitet hat.

Neuer Grundlagenvertrag zwischen Landkreis Schweinfurt und Kreisjugendring

Besondere Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen möglich

Landkreis Schweinfurt. Der Landkreis Schweinfurt und der Kreisjugendring (KJR) haben einen neuen Grundlagenvertrag. Der bisherige Grundlagenvertrag aus dem Oktober 2019 wurde überarbeitet und an aktuelle Bedarfe im Bereich der Jugendarbeit angepasst. Der Vertrag legt eine klare Aufgabenverteilung zwischen dem Landkreis und dem Kreisjugendring fest und regelt die finanzielle Förderung durch den Landkreis.

Der neue Grundlagenvertrag ist das Ergebnis der konstruktiven Zusammenarbeit

zwischen KJR und Amt für Jugend und Familie. Eine gemeinsame Evaluation ergab, dass die übertragenen Aufgaben in den zurückliegenden Jahren, trotz massiver Einschränkungen während der Corona-Pandemie, alle erfüllt wurden. Mit dem neuen Vertrag soll die Jugendarbeit nochmals verbessert werden.

Neues Bezuschussungsmodell für mehrtägige Freizeiten und Aktivitäten

Neu ist etwa das „40:60“-Modell: Um auch Kindern und Jugendlichen aus finanzschwächeren Familien eine Teilnahme an Freizeiten zu ermöglichen, haben sich Verwaltung und Kreisjugendring auf ein neues Bezuschussungsmodell für mehrtägige Freizeiten und Aktivitäten geeinigt. Das „40:60“-Modell bedeutet, dass nur noch 40 Prozent der Kosten von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bezahlt werden müssen, die verbleibenden 60 Prozent werden aus Mitteln des Landkreises bezuschusst.

Als Beispiel soll hier die Pfingstferienmaßnahme an der Ostsee genannt werden: Trotz Nutzung sämtlicher Einsparpotentiale bei Unterkunft und vor-Ort-Aktivitäten würde für diese Freizeit ein Teilnahmebeitrag von ca. 600 Euro pro Person fällig werden. Durch das „40:60“-Bezuschussungsmodell verbleiben lediglich rund 240 Euro Teilnahmebeitrag.

„Dadurch können wir auch Familien mit geringerem Einkommen die Teilnahme ermöglichen“, sagt Landrat Florian Töpper, der gemeinsam mit Jugendamtsleiter Udo Schmitt und Oliver Pfister (Soziale Dienste) den Grundlagenvertrag mit dem Kreisjugendring auf den Weg gebracht hat. Für Tagesveranstaltungen beträgt der Zuschuss des Landkreises 40 Prozent, die Eigenbeteiligung der Teilnehmenden liegt bei 60 Prozent. Beschlossen wurde der neue Vertrag einstimmig vom Jugendhilfeausschuss. Nun haben ihn Landrat Florian Töpper und KJR-Vorsitzender Christoph Simon offiziell unterzeichnet.

Im neuen Grundlagenvertrag wurden auch die Ergebnisse einer personellen Bedarfsanalyse im Auftrag des Bayerischen Jugendringes berücksichtigt, so dass eine Erweiterung der personellen Ausstattung des Kreisjugendringes vertraglich festgeschrieben wurde. Die Personalkosten werden vom Landkreis zu 100 Prozent übernommen. Insgesamt erhöht sich damit die Finanzierung durch den Landkreis um 53 Prozent des bisherigen Haushaltsansatzes auf 366.000 Euro. Unverbrauchte Mittel fließen nach dem Jahresabschluss wieder an den Landkreis zurück.

In der Evaluation sowie der bisherigen Zusammenarbeit hat sich bestätigt, dass der Kreisjugendring verantwortungsvoll mit den zur Verfügung gestellten Mitteln umgeht. Landrat Töpper bekräftigte nochmal die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Budgeterhöhung und bedankte sich bei den Ausschussmitgliedern für den einstimmigen Beschluss: „Eine Investition in unsere Kinder und Jugendlichen im Landkreis ist immer eine Investition in unsere Zukunft.“