Landkreis Schweinfurt. Nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) gilt für die Schulen und Kindertageseinrichtungen eine wöchentliche Einstufung in einen 7-Tages-Inzidenzbereich.
Ab Montag, 22. März 2021, bis zunächst einschließlich Sonntag, 28. März 2021, sind die Regelungen für den Bereich zwischen 50 und 100 maßgeblich, da die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Schweinfurt aktuell bei 69,3 liegt.
Auf die Bekanntmachung des Landratsamts Schweinfurt wird verwiesen. Diese kann hier nachgelesen werden.
Demnach findet ab Montag, 22. März 2021, an allen Schulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierten Spielgruppen können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Es gilt zu beachten: Die genannten Regelungen der Inzidenzbereiche gelten für alle Schulen und Einrichtungen, die ihren Standort im Landkreis Schweinfurt haben. Liegt die jeweilige Schule oder Einrichtung etwa in der Stadt Schweinfurt, gelten die Regelungen je nach Inzidenzbereich in der Stadt Schweinfurt. Zudem muss die Schule bzw. der Träger der jeweiligen Einrichtung ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet haben.
Wie bisher, ist die nach der 12. BayIfSMV vorgeschriebene Maskenpflicht zu beachten.
Für die Öffnung der Schulen und Kitas erfolgt künftig jeden Freitag eine Bekanntmachung durch die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Die am Freitag veröffentlichte Bekanntmachung ist dann für die folgende Kalenderwoche gültig, also bis zum Ablauf des jeweiligen Sonntags.