Landkreis Schweinfurt. Ab Mai 2023 können (Um-)Bauinteressierte im Landkreis Schweinfurt wieder zwei beliebte Förderungen zur Innenentwicklung in Anspruch nehmen, die Ende 2022 nach fünf Jahren Laufzeit ausgelaufen waren. Die Förderkulisse wurde nach einem einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Kreisentwicklung von den historischen Ortskernen auch auf sanierungsbedürftige Gebäude in „jüngeren“ Siedlungsbereichen ausweitet. Sie beinhaltet eine kostenlose Erstbauberatung und die Förderung von Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen.
Beratungsgutscheine jetzt beantragen
Die kostenlose Erstbauberatung im Wert von ca. 500 Euro kann für Gebäude und Baulücken in den festgelegten Fördergebieten im Ortskern und neu auch für alle weiteren Gebäude, die 60 Jahre und älter sind, über die jeweilige teilnehmende Stadt-, Markt- bzw. Gemeindeverwaltung beantragt werden. Falls die Möglichkeit einer Bauberatung über die in vielen Orten etablierten Verfahren der Dorferneuerung oder Städtebauförderung besteht, laufen die Beratungen weiterhin über diese bekannten Angebote.
Für die Bauberatung steht den Bauinteressierten eine Auswahl an Architektur- bzw. Planungsbüros zur Verfügung. Das Beratungsgespräch dient in erster Linie der Ideenfindung. Inhalt der Beratung können beispielsweise Fragen zu Gebäudesanierungen, zur Nutzung von Baulücken und der Nachverdichtung, dem An-, Um- oder Neubau sowie der Freiflächengestaltung sein. Als Ergebnis der Beratung erhalten die Bauinteressierten eine schriftliche Dokumentation für ihre weitere Bauplanung.
Förderung von Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen ebenfalls gestartet
Der Schwerpunkt der Innenentwicklungsförderung liegt auf der Bewahrung der vorhandenen Siedlungsstrukturen. Trotzdem lassen sich in manchen Fällen Entkernungsmaßnahmen oder ein (Teil-)Abriss an Gebäuden nicht vermeiden. Die damit verbundenen Kosten werden durch das Programm finanziell unterstützt. Pro Wirtschaftseinheit ist eine Maximalförderung von 10.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 25 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten möglich.
Nachhaltigkeitsbonus von 2.000 Euro sichern
Der Landkreis Schweinfurt legt großen Wert auf Nachhaltigkeit, weshalb zukünftig ein Bonus von jeweils bis zu 500 Euro für die Erfüllung bestimmter Kriterien in den Bereichen
- Wiederverwendung bzw. Wiederverwertung von Baumaterialien,
- Wasserrückhaltung, z.B. durch Entsiegelung oder den Einbau von Zisternen,
- Einhaltung von Energie-Standards sowie
- Barrierereduzierung (=Maßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit)
gewährt wird.
Das Bonussystem ist Bestandteil der Förderung von Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen, weshalb die Maximalfördersumme von 10.000 Euro insgesamt nicht überschritten werden kann.
Mit zwei Vorkehrungen möchte der Fördergeber eine qualitative Weiterentwicklung der Ortskerne und Siedlungsbereiche sicherstellen: Zum einen ist die vorherige Inanspruchnahme einer qualifizierten Bauberatung bzw. die Orientierung an einem Gestaltungsleitfaden dringende Voraussetzung für einen Förderantrag. Zum anderen erfolgt die Auszahlung der Fördermittel erst nach Abschluss der Baumaßnahmen und Fertigstellung der Nachnutzung entsprechend des Beratungsprotokolls. Die Förderung des Landkreises ist grundsätzlich mit den kommunalen Förderprogrammen sowie der Dorferneuerung und Städtebauförderung kombinierbar.
Antragstellung läuft über die Gemeindeverwaltungen
Die Antragstellung läuft über die Innenentwicklungslotsin bzw. den Innenentwicklungslotsen beim Bauamt der jeweiligen Stadt-, Markt-bzw. Gemeindeverwaltung. Nach erfolgter Erstprüfung in der zuständigen Verwaltung und vorliegender Fördervoraussetzungen wird der Beratungsgutschein anschließend durch das Landratsamt versendet bzw. der vorzeitige Maßnahmenbeginn für die vorgesehenen Abbruch- und Entsorgungsmaßnahmen erteilt. Die Beantragung der beiden Angebote ist für alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt mit Ausnahme der Gemeinde Schwebheim möglich.
Beginn der Bauarbeiten erst nach Zustimmung
Interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, frühzeitig vor Baubeginn die kommunale Verwaltung oder das Regionalmanagement zu kontaktieren. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, das heißt der Beginn der Bauarbeiten beziehungsweise die Auftragsvergabe, vor der Zustimmung durch das Landratsamt Schweinfurt, führt dazu, dass eine Förderung nicht ausgezahlt werden kann.
Sie haben Fragen?
Alle Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten, insbesondere die Förderrichtlinien und die Antragsformulare, finden Interessierte als Download unter www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts vor Ort oder das Regionalmanagement unter innenentwicklung@lrasw.de oder telefonisch 09721/55-636 gerne zur Verfügung.