Landkreis Schweinfurt. Die Netzabdeckung mit Mobilfunk entspricht in Deutschland weiterhin nicht dem Standard, den die Bürger vieler anderer europäischer Staaten gewohnt sind. Auch der Landkreis Schweinfurt ist davon betroffen. Landrat Florian Töpper begrüßt daher außerordentlich das nun angekündigte Vorgehen der Bundesnetzagentur. Diese hat die Mobilfunknetzbetreiber aufgefordert, die Versorgungsauflagen, die bis Anfang 2020 hätten erfüllt sein sollen, bis spätestens 31. Dezember 2020 vollständig nachzuerfüllen. Für den Fall, dass die vollständige Erfüllung nicht fristgerecht erreicht wird, hat die Bundesnetzagentur angekündigt Zwangsgelder festzusetzen oder Geldbußen verhängen zu wollen.
„Die Mobilfunkanbieter haben – obwohl sie dafür fast fünf Jahre Zeit hatten – es nicht geschafft die Autobahnen und Schienenstrecken vollständig mit Mobilfunk zu versorgen. Bei künftigen Versteigerungen von Mobilfunklizenzen müssen kürzere und verbindlichere Zwischenziele vorgegeben werden, damit endlich auch in den Landkreisen flächendeckend mobiles Internet bereitgestellt wird“, betont Landrat Florian Töpper.
Die Versorgungsauflagen sahen vor, dass bis Anfang 2020 bundesweit mindestens 98 Prozent der Haushalte sowie die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und Schienennetz) mit Mobilfunk versorgt hätten sein müssen. Weitergehende Versorgungsauflagen, etwa bezogen auf die gesamte Fläche oder auf Bundes- und Staatsstraßen, wurden bisher vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) und der Bundesnetzagentur nicht bei der Vergabe von Mobilfunklizenzen eingefordert.
Auflagen wurden nicht in vollem Umfang fristgerecht erfüllt
Auf Anfrage hatte das BMVI in der Vergangenheit mitgeteilt, dass bislang die Mobilfunknetzbetreiber allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Mobilfunkversorgung nachgekommen seien. „Eine erneute aktuelle Überprüfung durch die Bundesnetzagentur hat nun jedoch ergeben, dass alle drei Mobilfunknetzbetreiber die Versorgungsauflagen aus den vergangenen Frequenzversteigerungen nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt haben“, berichtet Wirtschaftsförderer Frank Deubner. Die Auflagen würden – je nach Mobilfunkanbieter – in drei bis 13 Bundesländern sowie an den Hauptverkehrswegen nicht vollständig umgesetzt.
Nun also die Aufforderung der Bundesnetzagentur an die Mobilfunknetzbetreiber die Auflagen bis spätestens 31. Dezember 2020 nachzuerfüllen. Endlich, heißt dies auch aus Sicht des Landkreises Schweinfurt. Denn auch wenn die Bewältigung der Corona-Krise und alle damit einhergehenden, teils auch noch nicht absehbaren Folgen für den Landkreis und die Region, im Landratsamt Schweinfurt derzeit zu Recht das beherrschende Thema sind, dürfen andere Probleme nicht komplett in den Hintergrund gedrängt werden.
Landkreis hatte immer wieder auf die Problematik hingewiesen
Bereits von Oktober 2016 bis Juni 2017 hatte der Landkreis Schweinfurt mit seiner FunklochApp die Funklöcher in der Region erhoben und war mit diesen Ergebnissen auf die Mobilfunkanbieter zugegangen. Seitdem hat der Landkreis Schweinfurt immer wieder die aktuelle Situation dargestellt und die Gemeinden in Gesprächen mit den Mobilfunkanbietern unterstützt.
Das bayerische Programm zur Förderung von neuen Mobilfunkstandorten wird von einigen Gemeinden im Landkreis Schweinfurt in Anspruch genommen. Allerdings kann eine solche Förderung nur dann erfolgen, wenn gar kein Mobilfunknetz vorhanden ist. Einige interessierte Gemeinden, auf deren Gebiet in Teilbereichen zwar ein Sprachnetz, aber kein mobiles Internet vorhanden ist, konnten diese Förderung deswegen nicht erhalten.
Nationales Roaming könnte eine Lösung sein
Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Schweinfurt hatte zuletzt im Oktober 2019 über die aktuelle Mobilfunkabdeckung in einer Sitzung des Kreistags informiert. Der Landkreis Schweinfurt sieht die flächendeckende Abdeckung mit mobilen Internet, also den Ausbau des LTE-Netzes, als ersten wichtigen Schritt an. Falls dies die einzelnen Mobilfunkanbieter nicht flächendeckend leisten können oder wollen, setzt er sich für ein nationales Roaming ein.
Damit könnten auch in Deutschland die Mobilfunknetze der anderen Anbieter mitgenutzt werden. Gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag, der als Dachverband aller Landkreise deren Interessen vertritt, sieht der Landkreis Schweinfurt hier das für die digitale Infrastruktur zuständige BMVI in der Pflicht. „Der ländliche Raum muss auch bei dieser Infrastruktur gleichwertige Entwicklungschancen haben“, sagt Landrat Florian Töpper. Er bekräftigt auch die Forderung des Deutschen Landkreistags, dass weitergehende Versorgungsauflagen oder ein verpflichtendes nationales Roaming bei künftigen Lizenzversteigerungen erfolgen sollen.