Menü
© Anand Anders

Landratsamt stellt für Kirchen im Landkreis Handdesinfektionsmittel zur Verfügung

Ab 4. Mai dürfen Gottesdienste unter bestimmten Voraussetzungen wieder stattfinden

Landkreis Schweinfurt. Nachdem ab Montag, 4. Mai 2020, unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Gottesdienste wieder stattfinden können und sich die zentrale Versorgung mit den vom Freistaat Bayern beschafften Desinfektionsmitteln mittlerweile sehr gut entwickelt hat, sind die örtlichen Katastrophenschutzbehörden nunmehr in der Lage, Kirchen und Glaubensgemeinschaften dabei zu unterstützen, ihren Gläubigen beim Betreten der Gotteshäuser Händedesinfektion anbieten zu können.

Öffentlich zugängliche Gottesdienste sowie Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind Teil der nach der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 4. Mai 2020 wieder möglichen Veranstaltungen. Voraussetzungen sind eine Höchstteilnehmerzahl, die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung (gilt nicht für das liturgische Sprechen und Predigen), eine Höchstdauer von 60 Minuten sowie das Vorhandensein eines Infektionsschutzkonzeptes, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus mögliche Infektionsgefahren minimiert.

Bei Bedarf maximal zehn Liter Handdesinfektionsmittel
Je Gemeinde einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft im Landkreis Schweinfurt werden bei Bedarf maximal zehn Liter Handdesinfektionsmittel ausgegeben, nach Erhalt dieser Erstausstattung wird gebeten, sich selbst um die Beschaffung zu bemühen.

Landrat Florian Töpper bietet allen Kirchen und Glaubensgemeinschaften im Landkreis Schweinfurt an, sich für eine Erstausstattung mit Händedesinfektionsmitteln ab sofort per E-Mail unter psa-bedarf-corona@lrasw.de an das Landratsamt Schweinfurt zu wenden und das Weitere zu vereinbaren.

Weitere Informationen zur Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. Mai 2020 unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-239/