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© Anand Anders

Land­kreis Schwein­furt sucht Jugend­schöf­fin­nen und Jugend­schöf­fen

Inter­es­sier­te Bürge­rin­nen und Bürger aus dem Land­kreis Schwein­furt können sich bis zum 29. März 2023 bewer­ben

Land­kreis Schwein­furt. Das Amt für Jugend und Fami­lie des Land­krei­ses sucht für die Amts­zeit 2024 bis 2028 Bürge­rin­nen und Bürger aus dem Land­kreis Schwein­furt, die bereit wären sich als Jugend­schöf­fin­nen und Jugend­schöf­fen zu enga­gie­ren. Bewer­bun­gen zur Aufnah­me in die Vorschlags­lis­te sind bis spätes­tens 29. März 2023 möglich. Das Bewer­bungs­for­mu­lar finden inter­es­sier­te Bürge­rin­nen und Bürger hier

Das Schöf­fen­amt ist ein Ehren­amt

Wenn Jugend­li­che oder Heran­wach­sen­de straf­fäl­lig gewor­den sind, ist das Jugend­ge­richt zustän­dig. Auch Jugend­schöf­fen sind Teil der Jugend­ge­richts­ver­hand­lun­gen.
Jugend­schöf­fen nehmen in vollem Umfang und nahe­zu mit den glei­chen Rech­ten wie Berufs­rich­te­rin­nen bzw. Berufs­rich­ter an den Entschei­dun­gen des Jugend­ge­rich­tes teil. Das Schöf­fen­amt ist ein Ehren­amt. Ein Arbeit­ge­ber ist daher in der Regel verpflich­tet, Schöf­fen für die Sitzungs­tä­tig­keit frei­zu­stel­len.

Gewähl­te Jugend­schöf­fen nehmen jähr­lich voraus­sicht­lich an nicht mehr als zwölf ordent­li­chen Sitzungs­ta­gen teil. Neben den Haupt- werden auch soge­nann­te Hilfs­schöf­fen gewählt. Sie sprin­gen ein, wenn Haupt­schöf­fen, zum Beispiel wegen Krank­heit, nicht an einer Verhand­lung teil­neh­men können. Sie werden deshalb nur von Fall zu Fall und meist kurz­fris­tig zu Sitzun­gen gela­den. Für die Tätig­keit besteht ein gesetz­li­cher Anspruch auf eine Entschä­di­gung. Sie wird für Zeit­ver­säum­nis, für notwen­di­ge Fahrt­kos­ten und für den mit der Dienst­leis­tung verbun­de­nen Aufwand gewährt.

Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber müssen zu Beginn der Tätig­keit zwischen 25 und 70 Jahre alt sein

Perso­nen, die sich um das Amt des Jugend­schöf­fen bewer­ben, müssen die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besit­zen und im Land­kreis Schwein­furt wohnen. Außer­dem sollen sie zu Beginn der Amts­pe­ri­ode am 1. Janu­ar 2024 das 25. Lebens­jahr voll­endet haben und noch nicht älter als 70 Jahre sein.

„Die ehren­amt­li­chen Rich­te­rin­nen und Rich­ter soll­ten vor allem ihre Lebens­er­fah­rung und ihren gesun­den Menschen­ver­stand bei der Beur­tei­lung der Tat einbrin­gen, da gera­de bei Jugend­li­chen ein Gerichts­ur­teil oft über ihr weite­res Leben und den künf­ti­gen Umgang mit Recht und Gesetz entschei­det“, erklärt Udo Schmitt, Leiter des Amtes für Jugend und Fami­lie.

„Uns ist es ein Anlie­gen, dass die Bewer­bun­gen insge­samt die Viel­falt in unse­rer Gesell­schaft abbil­den. Bei der Auswahl der Perso­nen soll­ten nach Möglich­keit auch Perso­nen berück­sich­tigt werden, die Erfah­rung in der Jugend­er­zie­hung aufwei­sen, beispiels­wei­se Eltern oder Ausbil­de­rin­nen und Ausbil­der. Juris­ti­sche Kennt­nis­se sind für das Amt nicht erfor­der­lich“, ergänzt Udo Schmitt.  

Das verant­wor­tungs­vol­le Amt eines Schöf­fen verlangt vor allem Unpar­tei­lich­keit, Selbst­stän­dig­keit, Urteils­ver­mö­gen und – wegen des anstren­gen­den Sitzungs­diens­tes - auch eine gute körper­li­che Verfas­sung und Belast­bar­keit.

Es ist Aufga­be des Jugend­hil­fe­aus­schus­ses des Land­krei­ses Schwein­furt zur Vorbe­rei­tung auf die Wahl eine Vorschlags­lis­te von mindes­tens 46 Frau­en und 46 Männern aufzu­stel­len. Die eigent­li­che Wahl erfolgt dann durch einen Wahl­aus­schuss beim Amts­ge­richt.

Auch eine schrift­li­che Bewer­bung ist möglich

Möglich ist auch eine schrift­li­che Bewer­bung an das Amt für Jugend und Fami­lie des Land­rats­am­tes Schwein­furt, Schramm­stra­ße 1, 97421 Schwein­furt. Folgen­de Anga­ben zur Person sind erfor­der­lich: Fami­li­en­na­me und Geburts­na­me, Vorna­me, Geburts­tag und Geburts­ort, Wohn­an­schrift, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Beruf, Hinwei­se auf erzie­he­ri­sche Befä­hi­gung und frühe­re Schöf­fen­tä­tig­keit.

Das Amt für Jugend und Fami­lie steht für weite­re Fragen gerne zur Verfü­gung unter Tele­fon 09721/ 55 - 403.

Landkreis Schweinfurt
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