Landkreis Schweinfurt. Der Umweltschutz sowie die Verbesserung der natürlichen Lebensbedingungen haben im Landkreis Schweinfurt einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund gibt es im Landkreis Schweinfurt seit vielen Jahren den Umwelt- und Naturschutzfonds. Der Fonds des Landkreises unterstützt Bürgerinnen und Bürger finanziell bei Vorhaben im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes. Es geht dabei vor allem um landschaftspflegerische Maßnahmen in der freien Natur, die nicht von staatlicher Seite unterstützt werden. Der Fonds steht Verbänden, Vereinen oder Einzelpersonen zur Verfügung.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen zum Beispiel die Anlage oder Ergänzung von Streuobstwiesen, das Anpflanzen von Hecken, Feldgehölzen oder Bäumen in der freien Landschaft, die fachgerechte Sanierung erhaltungswürdiger Bäume oder auch die Pflege wertvoller Biotopflächen.
Ebenso ist das Anlegen von Blühflächen erwünscht, um eine ökologische Aufwertung unserer Landschaft erzielen zu können. Dies dient vor allem dem Artenschutz und soll dem Insektensterben entgegenwirken. Ebenso ist damit die Verbesserung des Lebensraums für das Wild durch die Schaffung von Rückzugsgebieten und Äsungsflächen in der teilweise ausgeräumten Feldflur verbunden. Deshalb sind auch die Jäger sowie die Eigentümer von Grundstücken in den Jagdrevieren aufgerufen, sich aktiv an ökologischen Aufwertungsmaßnahmen in der freien Landschaft zu beteiligen.
Gerade auch im Hinblick auf das reformierte Bayerische Naturschutzgesetz, im Zuge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“, würde sich die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Schweinfurt sehr freuen, wenn durch private Initiativen Lebensraumverbesserungen in unserer heimischen Flur unternommen werden.
Untere Naturschutzbehörde steht beratend zur Seite
Bevor interessierte Bürgerinnen und Bürger eine Förderung erhalten können, sind die erwähnten Maßnahmen zum Schutz der Natur vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde stehen allen Interessierten beratend zur Seite und informieren über die Fördermöglichkeiten.
Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme ist beim Landratsamt ein formloser Antrag einzureichen. Dem Antrag sind die beglichenen Rechnungen beizulegen. Ebenso sollte eine kurze Darstellung der Maßnahme beigefügt werden. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten.
Für weitere Fragen steht die Untere Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 09721/55-573 oder per E-Mail an naturschutz@lrasw.degerne zur Verfügung.