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© Anand Anders

Kühlturmsprengung: Absperrbereich und Straßensperren rund um das Kraftwerk

Für die geplante Sprengung der Kühltürme ordnet das Landratsamt zum Schutz der Bevölkerung einen Absperrbereich um das Kraftwerk an.

Landkreis Schweinfurt. Die beiden Kühltürme des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld sollen am Freitag, 16. August 2024, gesprengt werden. Die Sprengung ist für 18.30 Uhr geplant. Ab 15 Uhr wird deswegen um das Kraftwerksgelände per Allgemeinverfügung durch das Landratsamt Schweinfurt ein Absperrbereich angeordnet.

Für einen sicheren Ablauf der Sprengung hat das Landratsamt Schweinfurt gemeinsam mit der Polizeiinspektion Schweinfurt ein umfassendes Sicherheitskonzept erarbeitet. Polizeieinsatzkräfte werden die Sicherung des Absperrbereichs übernehmen. Das Betreten und jeglicher Aufenthalt im definierten Absperrbereich ist am 16. August ab 15 Uhr verboten, solange, bis das dritte Sprengsignal ertönt. Ausgenommen vom Betretungsverbot sind nur Personen mit Akkreditierung durch das Landratsamt Schweinfurt.

Die Bevölkerung wird gebeten, sich vom Absperrbereich fernzuhalten und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Der definierte Absperrbereich wird durch die Polizei abgesucht. Ein Verstoß gegen das Betretungsverbot kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 EUR geahndet werden.

Der Absperrbereich wird größtenteils über natürliche Grenzen (Main, gut einsehbare Wege etc.) definiert. Der genaue Verlauf ist dem Lageplan zu entnehmen, der dieser Medieninformation beigefügt ist. Erweiterungen des Absperrbereichs können durch die Einsatzkräfte nach Rücksprache mit der Einsatzleitung vor Ort erfolgen. Eine Kurzfassung steht für Bürgerinnen und Bürger über die Homepage des Landratsamts zum Abruf bereit.

Außerhalb des Absperrbereichs können öffentliche Wege und öffentlicher Grund grundsätzlich betreten werden. Dabei ist zu beachten, dass Privatgrund nur mit Einverständnis des Eigentürmers betreten werden darf. Zudem ist es in jedem Fall wichtig, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und die Rettungs- und Fluchtwege frei befahrbar sind. Die Bevölkerung ist angehalten, durch gegenseitige Rücksichtnahme und Achtsamkeit gegenüber Dritten zu einem geordneten Ablauf beizutragen.

Straßensperrungen

Am Tag der Sprengung werden einige Zuwege für Kraftfahrzeuge gesperrt (siehe Lageplan).

Zudem betroffen ist die Staatstraße 2270 ab dem Kreisverkehr bei Bergrheinfeld bis zur Einmündung der SW 22 nach Garstadt. Der Verkehr wird entsprechend umgeleitet. Die gesperrte Staatsstraße kann gefahrlos zu Fuß genutzt werden. Die Verkehrswege werden nach erfolgter Sprengung wieder freigegeben.

Bundeswasserstraße Main

Der Main wird von Kilometer 324,0 bis 326,8 zumindest in der Zeit von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr für die Schifffahrt komplett gesperrt.

Drohnenflugverbot

Es erfolgt der Hinweis auf das generelle Drohnenflugverbot im Bereich des stillgelegten Kraftwerks, das sich dauerhaft aus der dortigen Flugverbotszone des Luftfahrtbundesamts ergibt. Die Polizei setzt zur Überwachung zusätzlich zu eigenen Drohnen bzw. zu einem Polizeihubschrauber auch technische Einsatzmittel zur Detektion von Drohnen ein. Verstöße gegen die luftfahrtrechtlichen Bestimmungen werden konsequent geahndet.

Ablauf der Sprengung und Auswirkungen auf die Umgebung

Die Sprengung der Kühltürme wird durch mehrere Sprengsignale angekündigt und beendet. Die beiden Türme werden mit einem zeitlichen Abstand von etwa 15 Sekunden gesprengt. Dadurch wird der Sprengknall deutlich reduziert. Er wird ohnehin um ein Vielfaches leiser sein als der Donnerknall eines lokalen Gewitters.

Weitere detaillierten Informationen zur Sprengung finden Sie unter

www.preussenelektra.de/kkg-kuehltuerme

Allgemeine Informationen erhalten Sie unter

www.landkreis-schweinfurt.de