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© Anand Anders

Kernkraftwerk Grafenrheinfeld: Sprengung der Kühltürme am Abend des 16. August 2024

Die Sprengung ist für 18.30 Uhr geplant. FAQs online zum Nachlesen.

Landkreis Schweinfurt. Am Freitag, den 16. August 2024, sollen die beiden Kühltürme des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld gesprengt werden. Die Sprengung ist für 18.30 Uhr geplant. PreussenElektra weist darauf hin, dass die Sprengung in Folge unvorhergesehener externer Ereignisse auch kurzfristig noch verschoben werden kann.

Die Kühltürme werden in einer kontrollierten Sprengung innerhalb von nur 30 Sekunden zum Einsturz gebracht. In monatelanger Vorbereitung hat das KKG-Team rund um Projektleiter Matthias Aron umfassende Sicherheitsvorkehrungen getroffen. „Die Sprengung der Kühltürme ist ein sichtbares Zeichen für den voranschreitenden Rückbau unseres Kernkraftwerks und markiert für die KKG-Mannschaft und die Region einen Wendepunkt“, so Matthias Aron und ergänzt: „Wir haben alles für einen sicheren Ablauf der Sprengung getan und sind überzeugt, dass dieses Ereignis erfolgreich und sicher verlaufen wird.“

Damit das Ereignis auch für die Bevölkerung reibungslos verläuft, hat das Landratsamt Schweinfurt gemeinsam mit der Polizeiinspektion Schweinfurt ein umfassendes Sicherheitskonzept erarbeitet. Zentraler Bestandteil des Konzepts ist eine weiträumige Absperrung um das Kraftwerk, um Gefährdungen für die Bevölkerung auszuschließen. Zum genauen Verlauf der Absperrungen wird das Landratsamt in der Woche der Sprengung informieren. Zur Einordnung vorab: Für die Festlegung des Absperrbereiches werden natürliche Grenzen wie der Main, gut einsehbare Wege und Freiflächen im Umfeld der Kühltürme herangezogen, um einen sicheren Verlauf der Sprengung zu gewährleisten.

Es wird gebeten, die behördlichen Vorgaben sowie die Anweisungen der Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr zu beachten. Am Tag der Sprengung ist das Betreten öffentlicher Wege und öffentlichen Grunds im Umfeld des Kraftwerks nur außerhalb des Absperrbereichs gestattet. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Bevölkerung. 

Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass Privatgrund (z.B. private Ackerflächen) außerhalb des Absperrbereichs nur mit Einverständnis des Eigentürmers betreten werden darf. 
Unabhängig vom Absperrbereich werden zur Sicherstellung eines geordneten Verlaufs - insbesondere um Rettungs- und Fluchtwege freizuhalten - Verkehrseinschränkungen in Form von Sperrungen oder Ab- bzw. Umleitungen im Umfeld des Kernkraftwerks vorgenommen.

Zudem erfolgt der Hinweis auf das generelle Drohnenflugverbot im Bereich des stillgelegten Kraftwerks, das sich dauerhaft aus der dortigen Flugverbotszone des Luftfahrtbundesamts ergibt. Die Polizei setzt zur Überwachung zusätzlich zu eigenen Drohnen bzw. zu einem Polizeihubschrauber auch technische Einsatzmittel zur Detektion von Drohnen ein. Verstöße gegen die luftfahrtrechtlichen Bestimmungen werden entsprechend konsequent geahndet.

+ + + Weitere Informationen zur Sprengung, bspw. häufig gestellte Fragen, finden Sie unter:  www.preussenelektra.de/kkg-kuehltuerme + + +