Landkreis Schweinfurt. Im Beisein des ersten Bürgermeisters des Marktes Werneck, Sebastian Hauck, hat Schweinfurts Landrat Florian Töpper dem Zeuzlebener Kaminkehrermeister Bernhard Rath die Urkunde „Umwelt- und Klimapakt Bayern“ im Landratsamt ausgehändigt. Die Auszeichnung überreichte der Landrat im Namen des bayerischen Staatsministers für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber.
Der Ehrung vorausgegangen war die erfolgreiche Bewerbung des Unternehmens für das Programm der Bayerischen Staatsregierung. Die Auszeichnung „Umwelt- und Klimapakt Bayern“ steht für erfolgreich umgesetzte Umweltschutzmaßnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Neben dem Erhalt der Urkunde dürfen die Geehrten das Logo „Umwelt- und Klimapakt Bayern“ in den kommenden drei Jahren öffentlichkeitswirksam nutzen.
Im Rahmen der Aushändigung würdigte Landrat Töpper das vielfältige Engagement des Kaminkehrermeisters aus Zeuzleben. „Mit der praktischen Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz zeigen Sie Verantwortung für unseren Lebensraum“, sagte Töpper. „Neben dem Gewinn für die Umwelt, indem beispielsweise Ressourcen geschont, Müll vermieden und Umweltbelastungen verringert werden, tragen Sie Ihren Teil dazu bei, für unsere Gesellschaft so bedeutende umweltpolitische Ziele zu erreichen. Außerdem sind Sie Vorbild für andere Unternehmen und Betriebe, Sie gehen voran in Sachen Klima- und Umweltschutz.“
Zum Hintergrund: Ziel des „Umwelt- und Klimapakts Bayern“ ist es, Impulsgeber für neue Wege, Methoden und Themenfelder - hin zu einer nachhaltigen Entwicklung Bayerns - zu sein. Hierdurch sollen die natürlichen Lebensgrundlagen mit Hilfe einer freiwilligen und zuverlässigen Kooperation von Staat und Wirtschaft besser geschützt werden, als nur mit Gesetzen und Verordnungen. Weiter sollen die ökologischen, ökonomischen und sozialen Grundlagen der heutigen und der künftigen Generationen in Bayern verbessert werden. Voraussetzung für die Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern ist die praktische Umsetzung von betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.