Landkreis Schweinfurt. Niedrige Inzidenzwerte - derzeit liegen diese im Landkreis Schweinfurt bei um die 30 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gemessen an den vergangenen sieben Tagen - sowie eine Neuregelung der rechtlichen Vorgaben durch den Freistaat Bayern machen es möglich: Ab Montag, 1. März 2021, ist es im Landkreis Schweinfurt wieder erlaubt, Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht in Präsenzform abzuhalten. Wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz im Bereich der zuständigen Verwaltungsbehörde den Wert von 100 nicht überschreitet.
Vorgeschrieben ist dabei die Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern. Außerdem gilt für das Lehrpersonal eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Für die Schülerinnen und Schüler gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Diese Pflichten entfallen nur, soweit und solange das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt. Erforderlich ist schließlich auch die Ausarbeitung eines Schutz- und Hygienekonzepts durch den Betreiber, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist. So geht es aus der am 24. Februar 2021 bekanntgemachten Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hervor.