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© Anand Anders

Info-Update zur Blauzungenkrankheit in Bayern

Blauzungenkrankheit nun auch bei Schafen und Rindern in den unterfränkischen Landkreisen Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen, Main-Spessart, Miltenberg, Würzburg und Kitzingen

Nachdem am 14.08.2024 das Blauzungenvirus Serotyp 3 erstmals in Unterfranken bei Schafen in einem Betrieb im Landkreis Aschaffenburg nachgewiesen worden war, folgten nun weitere Fälle, auch in den unterfränkischen Landkreisen Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen, Main-Spessart, Miltenberg, Würzburg und Kitzingen. Dem geschuldet hat Bayern laut Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung (https://www.bayern.de/blauzungenkrankheit-in-bayern-btv3-in-aschaffenburg-nachgewiesen/) als letztes Bundesland den Status „seuchenfrei“ verloren.

Dies bedeutet für die Tierhalter von empfänglichen Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer) in Bayern, dass die bisherigen Handelsbeschränkungen in Bezug auf das Blauzungenvirus innerhalb Deutschland entfallen, da nun alle Bundesländer den gleichen Seuchenstatus aufweisen. Somit sind aktuell für eine Verbringung empfänglicher Tierarten innerhalb von Deutschland keine Untersuchungen auf das Virus sowie keine sogenannte Repellentbehandlung mehr notwendig. Alle weiteren tiergesundheitsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf andere Tierkrankheiten oder auch bezüglich der Kennzeichnung der Tiere etc. sind selbstverständlich auch weiterhin einzuhalten.

Weitere Informationen zu Verbringungen bzw. diesbezügliche Beschränkungen in Hinblick auf das Blauzungenvirus sind über die Veröffentlichungen der Europäischen Kommission nachzulesen.

Das Veterinäramt Schweinfurt bittet alle Halterinnen und Halter von empfänglichen Tierarten, ihre Tiere genau zu beobachten. Beim Auftreten entsprechender Symptome wie bspw. bei Rindern Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalen sowie bei Schafen erhöhte Körpertemperatur, Abgeschlagenheit sowie ebenfalls Entzündungen der Schleimhäute und insbesondere der Kronsaumhaut, wodurch Lahmheiten entstehen, ist der Hoftierarzt zu informieren. Wird der klinische Verdachtsfall durch den Hoftierarzt bestätigt, ist zusätzlich das örtlich zuständige Veterinäramt zu kontaktieren.

Über das weitere Vorgehen und ggf. weitere zu beachtende Maßnahmen für die Tierhaltungen in Stadt und Landkreis Schweinfurt werden wir Sie u.a. an dieser Stelle informieren.

Fragen beantwortet das örtlich zuständige Veterinäramt am Landratsamt Schweinfurt telefonisch unter 09721/55-310 oder per Mail vetamt@lrasw.de.