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© Anand Anders

Häckselaktion im Herbst 2024

Anlieferung von holzigen Gartenabfällen bis Anfang November

Landkreis Schweinfurt. Das Gartenjahr 2024 geht zu Ende. Um die Gärten auf den Winter vorzubereiten, gibt es viel zu tun und manche Reste sind zu verräumen oder brauchen einen Verwertungsweg.

Für holzige Gartenabfälle gibt es in den nächsten Wochen als bewährte Verwertungsmöglichkeit die traditionelle Häckselaktion des Landkreises Schweinfurt. Bis Anfang November können holzige Gartenabfälle an den Häckselplätzen im Landkreis angeliefert werden. Ein Großhäcksler zerkleinert diese Materialien anschließend. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze können bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erfragt werden.

Zu den Häckselplätzen können ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 cm gebracht werden.  Auf keinen Fall dürfen Fremdstoffe wie Betonstücke, Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und –schnüre sowie Wurzelstöcke mit angeliefert werden, denn diese können große Schäden am Großhäcksler verursachen.

Auch sonstige (nicht holzige) Gartenabfälle wie Gras, Laub, Moos, Staudenreste und ähnliches werden aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes dort nicht angenommen. Diese können entweder auf den eigenen Komposthaufen, in die Biotonne oder direkt zu einem der beiden Kompostplätze des Landkreises gegeben werden. Dort werden bis zu 1 m³ Gartenabfälle kostenlos angenommen.

Übrigens: nicht alle holzigen Abfälle müssen aus dem Garten geräumt werden: Igel freuen sich über einen Reisig- und Laubhaufen in einer ruhigen Gartenecke, den sie als Winterquartier nutzen können.

Nach der Häckselaktion kann das zerkleinerte Material von den Häckselplätzen abgeholt und im Garten zum Abdecken, Mulchen oder als Wegebelag verwendet werden.

Bei Fragen zur Häckselaktion können sich Bürgerinnen und Bürger gern an die Abfallwirtschaft im Landratsamt wenden, Tel. 09721 / 55-596.