Landkreis Schweinfurt. Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, benötigen eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bisher waren diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie ausschließlich vor Ort im Gesundheitsamt Schweinfurt möglich.
Online-Hygienebelehrung: Einfach, schnell und jederzeit möglich
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Schweinfurt ein digitales Verfahren nutzen – schnell, einfach und jederzeit möglich. Damit erweitert das Landratsamt Schweinfurt erneut seine digitalen Leistungen, um Behördengänge noch einfacher zu gestalten. Die Belehrung dauert rund 30 Minuten und wird in insgesamt sieben Sprachen angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Teilnahmezertifikates. Der Gang zum Gesundheitsamt Schweinfurt entfällt somit vollständig.
Bürgerinnen und Bürger finden alle Informationen zu diesem Thema sowie das neue Online-Angebot auf der Website des Landratsamts unter www.landkreis-schweinfurt.de/hygienebelehrung