Landkreis Schweinfurt. Aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest in einem Betrieb im Landkreis Bad Kissingen hatte das Landratsamt Schweinfurt mit der Allgemeinverfügung vom 14.03.2022 für Teile des Gebietes des Marktes Stadtlauringen eine Überwachungszone eingerichtet. Dort galten unter anderem ein Aufstallungsgebot für Geflügel und erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen.
Nachdem der Geflügelpestausbruch im Landkreis Bad Kissingen zwischenzeitlich erfolgreich getilgt werden konnte und in der Überwachungszone im Gebiet Stadtlauringen alle erforderlichen amtstierärztlichen Kontrollen durchgeführt wurden, hat das Landratsamt Schweinfurt mit der Allgemeinverfügung vom 13.04.2022 diese Überwachungszone wieder aufgehoben.
Somit entfallen dort ab sofort alle angeordneten Maßnahmen, insbesondere ist auch die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben.
Bei Fragen erreichen Bürgerinnen und Bürger das Veterinäramt im Landratsamt Schweinfurt unter der Telefonnummer: 09721/55-310, per Fax an 09721/55-372 oder E-Mail an vetamt@lrasw.de.