Landkreis Schweinfurt. Bevor die Bäume und Sträucher im Frühjahr wieder austreiben, erhalten viele dieser Gewächse einen Erziehungs-, Erhaltungs- oder Verjüngungsschnitt. Zur zeit- und ortsnahen Verwertung der dabei anfallenden Äste und Zweige wird auch in diesem Frühjahr wieder ein Großhäcksler im Landkreis Schweinfurt unterwegs sein.
Bis Ende der ersten März-Woche können holzige Gartenabfälle an den bekannten Häckselplätzen angeliefert werden. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze können bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erfragt werden.
Der Häckselzeitpunkt wurde zum Schutz der Singvögel wieder auf das zeitige Frühjahr gelegt, damit die Schnittaktionen möglichst vor der Brutzeit abgeschlossen werden können.
An den Häckselplätzen werden ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 Zentimetern angenommen. Fremdstoffe wie Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und -schnüre sowie Wurzelstöcke sind ausgeschlossen. Auch sonstige – nicht holzige – Gartenabfälle wie Moos, Staudenreste, Gras und ähnliches dürfen aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes nicht an den Häckselplätzen angeliefert werden. Diese Materialien können entweder in die Biotonne oder auf den eigenen Komposthaufen gegeben werden oder direkt an einem der beiden Wertstoffhöfe des Landkreises (Rothmühle und Gerolzhofen) abgegeben werden. Der Landkreis nimmt dort bis zu einem Kubikmeter Gartenabfälle von Haushalten kostenlos an.
Nach der Häckselaktion kann das zerkleinerte Material von den Häckselplätzen abgeholt und im Garten zum Abdecken, Mulchen oder als Wegebelag verwendet werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Schweinfurt direkt im Landratsamt unter der Telefonnummer 09721/55-596.