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© Anand Anders

Frist für die Erstattung von Schulwegkosten

Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober vorliegen

Landkreis Schweinfurt. Das Landratsamt Schweinfurt macht alle Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg für das auslaufende Schuljahr 2017/2018 dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens 31. Oktober 2018 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anträge können bereits jetzt abgegeben werden.

Eine Kostenerstattung können Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, deren Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr über 440 Euro lagen. Außerdem Schüler, die eine staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besuchten. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist erhältlich im Landratsamt Schweinfurt, Zimmer E 25.

Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss im Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die Angaben und bestätigt den Schulbesuch und etwaige Fehltage. Bitte den Antrag mit den Originalfahrkarten anschließend senden an: Landratsamt Schweinfurt, Sachgebiet Kreisentwicklung (Schülerbeförderung), Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt. Für Rückfragen steht das Landratsamt Schweinfurt unter Telefon 09721/55-445 gerne zur Verfügung.