Landkreise Haßberge und Schweinfurt. Die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Landkreise Haßberge und Schweinfurt hat den ersten gemeinsamen Immobilienmarktbericht für das Jahr 2017 erstellt. Dieser kann auf der jeweiligen Internetseite des Landkreises Haßberge bzw. des Landkreises Schweinfurt heruntergeladen werden (Immobilienmarktbericht). Der Immobilienmarkt lässt sich grob in die drei Teilmärkte unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und Wohnungseigentum untergliedern. Des Weiteren erfolgt eine Unterteilung nach Gebäude- oder Nutzungsarten. Zu den unbebauten Grundstücken zählen neben Bauplätzen auch land- und forstwirtschaftliche Flächen oder Gärten. Auch Seniorenwohnungen wurden in der Kategorie Wohnungseigentum berücksichtigt.
Im Landkreis Schweinfurt 134,2 Millionen Euro mit Immobilienverkäufen umgesetzt
Die bebauten Grundstücke werden nach den wichtigsten Gebäudetypen unterteilt: in Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, Bauernhöfe usw. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr mit Immobilienverkäufen im Landkreis Haßberge 95,4 Millionen Euro umgesetzt; im Landkreis Schweinfurt waren es 134,2 Millionen Euro. 31,1 Millionen Euro wurden im Landkreis Haßberge alleine für Ein- und Zweifamilienhäuser ausgegeben, im Landkreis Schweinfurt sogar 42,8 Millionen Euro. Mit 33 Prozent (Haßberge) bzw. 32 Prozent (Schweinfurt) Anteil am Gesamtumsatz stellten die Ein- und Zweifamilienhäuser in beiden Landkreisen die umsatzstärkste Gruppe, gefolgt von den Eigentumswohnungen (12 Prozent bzw. 21 Prozent) und den Wohnbauflächen (11 Prozent bzw. 8 Prozent).
Die wichtigsten Anhaben sind Größe der Wohnfläche und Baujahr des Objektes
Mit Hilfe von Fragebögen ist es dem Gutachterausschuss möglich, die gehandelten Objekte näher zu beschreiben und zu klassifizieren. Die wichtigsten Angaben sind die Größe der Wohnfläche und das Baujahr des Objektes. Anhand dieser Informationen können altersabhängige durchschnittliche Kaufpreise pro Objekt oder pro Quadratmeter Wohnfläche abgeleitet werden. Dadurch schafft man eine gemeinsame Bezugsgröße für die Kaufpreise, was für deren Verwendbarkeit und Vergleichbarkeit sehr wichtig ist. Wertet man die Daten aus, erhält man zum Beispiel einen Überblick über die im Jahr 2017 veräußerten freistehenden Ein- und Zweifamilienhäuser. Diese waren im Landkreis Haßberge im Schnitt 54,3 Jahre alt, besaßen 151 m² Wohnfläche und eine Grundstücksfläche von rund 840m². Für solche Objekte wurden durchschnittlich 183.211 Euro Gesamtkaufpreis oder 1.246 €/m² Wohnfläche fällig. Im Landkreis Schweinfurt waren Ein- und Zweifamilienhäuser mit durchschnittlich 196.719 Euro Gesamtkaufpreis oder 1.342 €/m² Wohnfläche etwas teurer, jedoch mit 56 Jahren im Mittel auch etwas älter als im Landkreis Haßberge. Zudem waren sowohl die mittlere Wohnfläche als auch die mittlere Grundstücksfläche mit 147 m² bzw. 730 m² etwas kleiner als im Landkreis Haßberge.
Seit Anfang 2018 erhebt die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in beiden Landkreisen Mietpreise und Angaben zur Mietwohnung. Hierfür werden Fragebögen von den Einwohnermeldebehörden ausgegeben, die bitte ebenfalls vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse zurückgeschickt werden sollen. Wer Fragen zu den Fragebögen oder zu deren Verwendungszweck hat, kann sich gerne an die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse in Haßfurt wenden. Ansprechpartner sind: Christian Duscha 09521/27-448, Gabriele Hacker 09521/27-219 und Manuela Bretz 09521/27-260).
Info:
Die gemeinsame Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Landkreise Haßberge und Schweinfurt ist seit 1. Januar 2017 beim Landratsamt Haßberge in Haßfurt am Herrenhof 1 eingerichtet. Zu den Hauptaufgaben gehören die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und die Führung der Geschäfte der Gutachterausschüsse. Die Gutachterausschüsse greifen bei der Erstellung von Gutachten und der Ableitung der Bodenrichtwerte auf die Daten aus der Kaufpreissammlung zurück. Zur Erfüllung der Aufgaben erhält der Gutachterausschuss per Gesetz (§ 195 BauGB) eine Abschrift jeder notariellen Kauf-, oder Tauschurkunde. Um die fehlenden, für die Arbeit jedoch sehr wichtigen, Informationen zu ergänzen, werden Fragebögen an die Erwerber einer Immobilie verschickt. Mit Hilfe der Fragebögen werden unter anderem Informationen zur Wohnfläche, zum Baujahr und zur Geschosszahl erhoben. Die Fragebögen sind vollständig auszufüllen und an die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse in Haßfurt zurückzusenden.