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© Anand Anders

Erstattung von Schulwegkosten

Frist für Anträge endet am 31. Oktober 2024

Landkreis Schweinfurt. Das Landratsamt Schweinfurt macht nochmals alle betroffenen Schülerinnen und Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg für das abgelaufene Schuljahr 2023/2024 dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens 31. Oktober 2024 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine Kostenerstattung können Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, außerdem Schülerinnen und Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besucht haben. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Der Eigenanteil (Familienbelastungsgrenze) beträgt 320 Euro pro Schüler, aber maximal 490 Euro pro Familie pro Schuljahr. Es müssen immer die kostengünstigsten Fahrkarten gekauft werden.

Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden. Die Anträge auf Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel können telefonisch unter
09721/55-445 oder 09721/55-689 angefordert werden. Auch für Rückfragen steht das Landratsamt unter diesen Telefonnummern zur Verfügung.

Vollständig ausgefüllte Anträge müssen im Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die Angaben und bestätigt den Schulbesuch und etwaige Fehltage. Bitte senden Sie Ihren Antrag mit den Originalfahrkarten und sämtlichen Zahlungsnachweisen (z.B. Kontoauszüge in Kopie) anschließend an: Landratsamt Schweinfurt, Sachgebiet Kreisentwicklung (Schülerbeförderung), Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt.