Stadt und Landkreis Schweinfurt. Ab Anfang Juli 2023 werden erstmals die Kinder aus dem Landkreis und der Stadt Schweinfurt, die zwischen dem 1. Oktober 2017 und dem 30. September 2018 geboren sind (Einschulung September 2024), zur reformierten Schuleingangsuntersuchung (abgekürzt: rSEU) eingeladen. Die entsprechende Einladung sowie alle nötigen Informationen erhalten die Eltern rechtzeitig vor der Untersuchung vom Gesundheitsamt Schweinfurt.
Im Bedarfsfall Hilfen mobilisieren
Ziel der Untersuchung ist es, möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen zu erkennen, familiäre oder professionelle Förderung anzuregen und bei Bedarf bei der Veranlassung diagnostischer und unterstützender Maßnahmen zu helfen. Bei auffälliger Untersuchung könnte künftig länger vor Schuleintritt eine gezielte Förderung stattfinden, was den betroffenen Kindern und Familien den Start ins Schulleben erleichtern würde. Es geht also darum, im Bedarfsfall Hilfen zu mobilisieren, nicht darum, „eine Prüfung zu bestehen“.
Warum wurde die Schuleingangsuntersuchung reformiert?
In den vergangenen Jahren hat sich der wissenschaftliche Erkenntnisstand zur frühkindlichen Entwicklung verändert, mit größerer Bedeutung für die Gestaltung des Schuleinstiegs und der darauf bezogenen Diagnostik. Es ist daher weniger die Frage zu stellen, ob ein Kind „schulfähig“ ist, sondern vielmehr, ob es Hilfen für den erfolgreichen Übertritt vom Kindergarten in die Schule benötigt. Das Konzept der Schuleingangsuntersuchung wurde daher überarbeitet und im Rahmen eines Pilotprojektes (Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter „GESiK“) erfolgreich erprobt. Im Juli 2018 hat der Bayerische Ministerrat die flächendeckende Einführung der überarbeiteten Schuleingangsuntersuchung beschlossen. Im Landkreis und der Stadt Schweinfurt wird ab Juli dieses Jahres das neue Konzept unter dem Namen „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) eingeführt.
Was wurde bei der Schuleingangsuntersuchung reformiert?
Der Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung liegt derzeit in Bayern zwischen 12 und 3 Monate vor Schulbeginn. Oft reicht Kindern mit Entwicklungsrückständen diese Zeit nicht aus, um bis zum Schuleintritt durch Förderung gegenüber Gleichaltrigen aufzuholen. Besonders kritisch sind auch Störungen des Sehens oder Hörens, für deren Behandlung es eine sensible Phase in der frühen Kindheit gibt.
Lesen, Schreiben und Rechnen sind zentrale kulturelle Fähigkeiten. Etwa jedes achte Schulkind in Deutschland erfüllt die Kriterien für eine schulrelevante Teilleistungsstörung wie Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Diese Störungen nehmen nicht selten einen chronischen Verlauf und können mit der Entstehung von Verhaltensstörungen einhergehen. Vorläuferfähigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens werden im Kindergartenalter erworben und sind in diesem Alter erfassbar. Es bieten sich vielfache kindgerechte Möglichkeiten, sie zu üben.
Das Konzept der reformierten Schuleingangsuntersuchung sieht daher folgende zwei wesentliche Aspekte vor: zum einen eine Ausweitung des Untersuchungsspektrums durch die Aufnahme der Überprüfung von Rechenvorläuferfähigkeiten (Fertigkeit, die Techniken des Rechnens erwerben zu können) und der visuellen Wahrnehmung (kann Gesehenes richtig verarbeitet werden?) sowie eine Vorverlegung des Untersuchungszeitpunktes um ein Jahr (zur Verbesserung der Chancengleichheit). Die Kinder sind zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung somit zwischen 4 und 5 Jahre alt. Der Einschulungszeitpunkt und das Einschulungsalter bleiben hiervon unberührt.
Weitergehende Informationen zur reformierten Schuleingangsuntersuchung finden Sie unter www.landkreis-schweinfurt.de/rseu.