Landkreis Schweinfurt. Mit den Worten „Schreiten wir zur Tat“ lud Landrat Florian Töpper den Vorsitzenden des Kreisjugendrings, Christoph Simon, ein, den sogenannten Grundlagenvertrag gemeinsam zu unterzeichnen. Dieser regelt fortan die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Schweinfurt und dem Kreisjugendring mit dem Ziel einer umfassenden Förderung junger Menschen durch ehrenamtliche Jugendarbeit.
Kernstück des Vertragswerks, dem ein eineinhalb jähriger Aushandlungsprozess vorausging, ist die Definition und Festschreibung der Aufgabenverteilung zwischen dem Landkreis Schweinfurt als öffentlichem Träger der Jugendhilfe und dem Kreisjugendring als freiem Träger der Jugendhilfe. An dem Aushandlungsprozess nahmen der Vorstand des Kreisjugendrings, Vertreter aus dessen Mitgliedsverbänden und von Seiten der öffentlichen Jugendhilfe die Leitungsebene des Amts für Jugend und Familie, sowie die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Schweinfurt teil.
Neu geregelt wird unter anderem die Organisation und Durchführung von Ferienfreizeiten, sowie der internationalen Jugendbegegnung, die nunmehr in der alleinigen Verantwortung des Kreisjugendrings liegt. Zur Aufgabenwahrnehmung, zu der die Beratung, Unterstützung und Förderung der Mitgliedsverbände genauso zählt, wie die Anerkennung und Förderung des Ehrenamts durch Ausgabe der Jugendleiter-Card (Juleica), wird dem Kreisjugendring deutlich mehr Personal zur Verfügung gestellt.
Die Verantwortung für das Personal übergibt der Landkreis ab Januar 2020 an den Kreisjugendring. Weiterhin unterstützte der Landkreis den Kreisjugendring bei seinem Wunsch nach neuen Geschäftsräumen außerhalb des Landratsamtes. Diese befinden sich dann in der Gemeinde Sennfeld, Felix-Wankel-Straße 3. Hintergrund der Entscheidung war die Möglichkeit der komfortableren Nutzungszeiten der Geschäftsstelle für Ehrenamtliche, auch in den Abendstunden und am Wochenende.
Mit dem Abschluss des Grundlagenvertrages erhöht der Landkreis Schweinfurt sein finanzielles Engagement in die ehrenamtliche Jugendarbeit deutlich auf nunmehr jährlich 239.000 Euro. Davon entfallen 100.000 Euro auf Personalkosten, 60.000 Euro auf Bereitstellung und Betrieb der Geschäftsstelle und 79.000 Euro auf die direkte Förderung der Maßnahmen durch die Vereine und Verbände der Jugendarbeit.
Vor der Vertragsunterzeichnung hatten sowohl die Mitglieder des Ausschusses für Jugend und Familie am 21. Oktober 2019 als auch die des Kreisausschusses am 14. November 2019 dem Grundlagenvertrag einstimmig zugestimmt. Die Zustimmung erteilte ebenso der Landesvorstand des Bayerischen Jugendrings.