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© Anand Anders
Ehemaliges Forsthaus im Landkreis Schweinfurt.

Der Landkreis unterstützt die Denkmalpflege

Neue Förderrichtlinie ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten: Erhöhung des Fördersatzes und flexiblere Sonderförderung möglich

Landkreis Schweinfurt. Der Landkreis Schweinfurt steht für eine beeindruckende und vielfältige regionale (Bau-)Kultur. Um Investitionen in diesem Zusammenhang zu unterstützen, fördert der Landkreis Schweinfurt seit vielen Jahren einzelne Maßnahmen auf Antrag. In seiner jüngsten Sitzung hat der Ausschuss für Bildung und Kultur des Kreistags die einschlägige Förderrichtlinie in eine neue Fassung gegossen. Ziel bleibt dabei die Unterstützung von Instandsetzungs- oder Umbauarbeiten oder des Erhalts, der Sicherung und Freilegung von Baudenkmälern im Landkreis.

Gegenüber den bisherigen Festsetzungen wurde insbesondere der Fördersatz für die Regelförderung deutlich erhöht, Bagatellförderungen sind damit künftig überwiegend ausgeschlossen.

Im Wege einer Sonderförderung besteht überdies jetzt die Möglichkeit, Projekten mit herausragender Bedeutung eine flexiblere und nutzbringendere Unterstützung zu gewähren. Der Katalog der enthaltenen Vorschriften wurde auf das Notwendige reduziert, verbunden mit einer für interessierte Bürgerinnen und Bürger klaren und verständlichen Sprache.

Neue Förderrichtlinie ab sofort online abrufbar

Die neue Förderrichtlinie ist zum 1. Mai 2021 in Kraft getreten. Neben der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 37 kann sie ab sofort auch auf der Homepage des Landkreises über die dortige Unterseite „Denkmalschutz; Zuwendungen und Steuervergünstigungen“ oder direkt über diesen Linkheruntergeladen werden.

Voraussetzungen für Zuschussanträge

Zwingende Voraussetzungfür Zuschussanträge – unabhängig von der jeweiligen Stelle – ist das Vorliegen einer sogenannten „denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis“ für die zu beantragenden Maßnahmen. Bevor also ein Zuschussantrag gestellt werden kann, ist zunächst eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis über die Wohnortgemeinde zu beantragen und der Erlass des Erlaubnisbescheides durch das Landratsamt Schweinfurt (Untere Denkmalschutzbehörde) abzuwarten. Dies ist sinnvoll, weil dann gesicherte Daten (Kosten, Firmen, etc.) für den Zuschussantrag vorliegen; anderenfalls müsste dieser gegebenenfalls nachträglich geändert und die Auflagen im Erlaubnisbescheid angepasst werden.

Im Erlaubnisbescheid berät die Untere Denkmalschutzbehörde auch stets über die im konkreten Einzelfall möglichen Fördergeber, über die Höhe der förderfähigen Kosten und der maximal möglichen Zuschüsse. Damit kann der Antragsteller bzw. die Antragstellerin dann besser abschätzen, ob das jeweilige Vorhaben auch finanzierbar ist oder nicht.

Weiterführende Informationen

Auf der Homepage des Landkreises www.landkreis-schweinfurt.de finden Interessierte unter dem Schlagwort „Denkmalschutz“ über die Suchfunktionweitere Unterseiten mit den Zuständigkeiten, Erläuterungen zum denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren sowie Dokumente und Formulare zum Herunterladen und viele weitere erforderliche und interessante Informationen rund um die Denkmalpflege im Landkreis Schweinfurt. Ebenfalls finden Bürgerinnen und Bürger alles Wissenswerte zu weiteren Fördermöglichkeiten bzw. Förderstellen in Bayern.