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Coronavirus: Wichtige Informationen im Überblick

Die Corona-Lage im Landkreis Schweinfurt

Landkreis Schweinfurt. Im Folgenden sind wichtige Informationen und Entwicklungen rund um das Coronavirus sowie zur Schutzimpfung für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schweinfurt zusammengefasst.

+ + + Fallzahlen + + +

Wichtige Kennzahlen zum Coronavirus im Landkreis Schweinfurt sowie in Klammern ergänzt die Fallzahlen in der Stadt Schweinfurt: Die jeweils aktuellen Corona-Fallzahlen sowie die 7-Tage-Inzidenz stammen aus den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Meldungen werden um weitere zentrale Zahlen des Gesundheitsamts Schweinfurt ergänzt.

Seit März 2020

 

 

Fälle gesamt

Derzeit infizierte Personen

Todesfälle gesamt

3.420 (1.553)

-

108 (62)

Stand: (11.03.2021)

 

 

 

7-Tage-Inzidenz

im Krankenhaus

in häuslicher Quarantäne

neu infiziert (Vergleich zum Vortag

34,6 (52,4)

-

-

+8 (+3)

 

(Quelle: RKI, Gesundheitsamt Schweinfurt; Stand: 11.März 2021, 15.15 Uhr)

Aktueller Hinweis: 

Das Gesundheitsamt Schweinfurt hat am 8. März 2021 die Kontaktpersonen-Ermittlung auf die bundesweit einheitliche Software Sormas umgestellt. Aufgrund der Umstellung können derzeit einige Statistiken nicht vollumfänglich generiert werden. Die Kennzahlen stammen daher vorerst nur aus den veröffentlichten Daten des Robert-Koch-Instituts. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus werden weiterhin tagesaktuell bekannt gegeben.  

 

+ + + Wichtige Informationen zur Corona-Schutzimpfung + + +

Daten zum Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt

Standort: Volksfestplatz Schweinfurt, betriebsbereit seit 23.12.2020

Erstimpfungen insgesamt

12.524

davon im Impfzentrum verabreichte Impfungen

7.433

davon durch mobile Impfteams (auch in Krankenhäusern)

4.124

davon durch die Krankenhäuser selbst

967

Impfquote der Erstimpfungen (Stadt und Landkreis Schweinfurt)

7,41%

Zweitimpfungen insgesamt

5.230

davon im Impfzentrum verabreichte Impfungen

686

davon durch mobile Impfteams (auch in Krankenhäusern)

3.656

davon durch die Krankenhäuser selbst

888

Impfquote der Zweitimpfungen (Stadt und Landkreis Schweinfurt)

ca. 3,1 %

Impfungen insgesamt

17.754

 (Stand: 08.03.2021)

Impftermine im Impfzentrum am Volksfestplatz seit Montag, 15. Februar 2021: Mit den nun in den kommenden Wochen zu erwartenden weiteren Impfstofflieferungen werden Zug um Zug auch über 80-Jährige versorgt, die außerhalb von stationären Einrichtungen leben. Seit Montag, 15. Februar 2021, ist das gemeinsame Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt geöffnet. Für die über 80-jährigen Bürger/innen aus Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie weitere Impfwillige der höchsten Prioritätsstufe bedeutet das, dass seit 15. Februar Impftermine im Impfzentrum am Volksfestplatz aller Voraussicht nach dauerhaft realisiert werden können.

Insgesamt wurden in Stadt und Landkreis Schweinfurt seit Impfbeginn am 27. Dezember 2020 17.754 Impfungen verabreicht, davon waren 12.524 Erstimpfungen. Die Impfquote liegt bei den Erstimpfungen aktuell bei 7,41 %, bei den Zweitimpfungen bei 3,1 % (Stand: 08.03.2021).

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die mobilen Impfteams des Impfzentrums noch eingeteilt, um (teil)stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste aufzusuchen. Ab Mitte März soll nun auch eine erste lokale Impfstelle in Betrieb gehen: In einem ersten Schritt wurde die Impfstelle Gerolzhofen (Standort: Stadthalle) als erste lokale Impfstelle im Landkreis Schweinfurt dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege verbindlich gemeldet.

Die Einrichtung der lokalen Impfstelle in Gerolzhofen hat zur Folge, dass eine Zuordnung fixer Postleitzahlbereiche zu dieser Impfstelle erfolgt. Das heißt, dass Personen, die dem zugeordneten Postleitzahlbereich angehören, den ihnen zugeteilten Termin nur in der betreffenden lokalen Impfstelle wahrnehmen und nicht selbst entscheiden können, ob sie stattdessen das Impfzentrum am Volksfestplatz in Schweinfurt aufsuchen. Im konkreten Fall Gerolzhofen betrifft dies alle Gemeinden, die der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen angehören.

Ab voraussichtlich April 2021 rechnet das Landratsamt mit sich weiter verstetigenden Impfstofflieferungen und – im Vergleich zu jetzt – in deutlich größerer Menge. Zu diesem Zeitpunkt ist auch geplant, dass die über die Impfstelle Gerolzhofen hinausgehende Kapazitätserweiterung umgesetzt werden kann.

Das heißt, voraussichtlich ab April 2021 kann es vermehrt zur – aufgrund der oben genannten Erwägungen auch kurzfristigen – Etablierung von Impfstellen im Landkreis kommen.

Solange eine solche Etablierung noch nicht erfolgt ist, kann jeder Landkreisbürger und jede Landkreisbürgerin sich beim Impfzentrum am Schweinfurter Volksfestplatz registrieren und ggf. einen Termin wahrnehmen.

Es wurde versucht, ein bürgerfreundliches Konzept zu entwickeln, bei dem Fahrtwege zu den Impfstellen möglichst kurzgehalten wurden.

Bei der Einteilung wurde auf räumliche Zusammenhänge geachtet und bestehende Gemeinschaften wurden beibehalten, dadurch entstand zum Beispiel eine größere Impfstelle in der Stadt Gerolzhofen.

+ + + Hinweise zur Registrierung für einen Impftermin + + +

Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

Möglichkeit 1:Online-Registrierung für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern

Über die Seite www.impfzentren.bayern können sich alle impfberechtigten Bürgerinnen und Bürger Bayerns für einen Impftermin registrieren lassen. Je nach Prioritätsstufe werden die dort registrierten Personen kontaktiert, sobald für sie ein Impftermin ermöglicht werden kann. Wie schnell die Terminvergabe erfolgt, hängt von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ab.

Möglichkeit 2:Telefon-Hotline des Impfzentrums für Stadt und Landkreis Schweinfurt

Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Schweinfurt können sich für einen Impftermin registrieren lassen, indem sie die Hotline des gemeinsamen Impfzentrums für Stadt und Landkreis Schweinfurt anrufen. Die Telefonnummer lautet 0800-8772834. Die Hotline sollte nur von Impfberechtigten genutzt werden, die über keinen Internetanschluss verfügen und die auch sonst keine Möglichkeit haben – etwa durch Hilfestellung von Verwandten oder Bekannten -  sich online zu registrieren. Wer die Möglichkeit hat, sich online zu registrieren, sollte dies bevorzugt tun, da hierdurch die Telefon-Hotline entlastet wird.

Möglichkeit 3:Bundesweit einheitliche Telefonnummer anrufen

Sie können auch die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116 117 kontaktieren. Die Hotline verbindet Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Impfzentrum. Die Bundes-Hotline ist aktuell von 8 bis 22 Uhr an sieben Tagen in der Woche zu erreichen. Auch hier gilt: Die Hotline sollte nur von Impfberechtigten genutzt werden, die über keinen Internetanschluss verfügen und die auch sonst keine Möglichkeit haben – etwa durch Hilfestellung von Verwandten oder Bekannten -  sich online zu registrieren. Wer die Möglichkeit hat, sich online zu registrieren, sollte dies bevorzugt tun, da hierdurch die Telefon-Hotline entlastet wird.

Wichtig: Für eine erfolgreiche Registrierung genügt es, wenn Sie sich entweder online anmelden oder die Telefon-Hotline nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Weg (bevorzugt die Online-Registrierung, da Sie damit eine Überlastung der Telefonleitungen vermeiden und somit den Umstand umgehen, in einer Telefon-Warteschleife zu landen).

Bitte halten Sie die Telefonleitungen frei für Bürgerinnen und Bürger, die womöglich nicht über eine Internetverbindung verfügen oder sich mit der Online-Registrierung altersbedingt eventuell schwertun.

Zu beachten ist, dass es keine Bevorzugung einer Person gibt, egal ob diese sich online oder telefonisch registriert hat. Eine Kategorisierung erfolgt lediglich durch die Einordnung der Impfwilligen in eine Prioritätsgruppe. Die Kategorisierung folgt dem Prinzip „Wer am stärksten gefährdet ist, wird zuerst geimpft“.

Der Gruppe 1 (höchste Priorität) gehören an:

• Über 80-Jährige

• Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, 

   betreut oder gepflegt werden oder tätig sind

• Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten

• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen,

   Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten

   Palliativversorgung, Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten

• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln,

   betreuen oder pflegen (vor allem Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.)

Informationen zur Impftermin-Registrierung: Zwischenzeitlich hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das zur Registrierung genutzte System nachgebessert - So können sich nun auch bis zu 5 Personen über eine E-Mail-Adresse registrieren.

+ + + WICHTIG + + +

Die für die Impfung relevanten Dokumente sollten auf keinen Fall im Vorfeld an das Impfzentrum, an das Gesundheitsamt, an das Landratsamt oder an eine andere Stelle verschickt werden.

Folgende Dokumente müssen erst am Tag der Impfung mitgebracht werden:

Ergänzend können Sie sich folgende Dokumente herunterladen:
Einwilligungsbogen des Betreuers / der Betreuerin

Hinweis: Die Wartezeiten vor dem Impfzentrum, sowie im Wartebereich selbst sollen optimiert werden. Hier kam es am ersten Tag zu einem erhöhten Personenaufkommen. Das Team des Impfzentrums bittet alle Bürgerinnen und Bürger erst wenige Minuten vor dem eigentlichen Termin zum Impfzentrum zu kommen, um unnötiges Anstehen in der Schlange vor dem Impfzentrum zu vermeiden.

+ + + Testzentrum Schweinfurt und Zweigstelle Gerolzhofen + + +

Wöchentliche Auswertung: Im Erfassungszeitraum 4. bis 10. März 2021 fanden im Testzentrum Schweinfurt sowie in der Zweigstelle Gerolzhofen nach Angaben des beauftragten Testlabors Eurofins insgesamt 1.982 Corona-Testungen statt, davon waren 58 positiv.

Bitte beachten: Bei der angegebenen Zahl der Testungen sind nur die vom Eurofins-Labor erfassten und ausgewerteten Tests berücksichtigt. Nicht erfasst werden im Testzentrum die Tests, die zum Beispiel bei Hausärzten, in Krankenhäusern oder Seniorenwohnheimen durchgeführt werden.

Für das Testzentrum Schweinfurt sind die Johanniter-Unfall-Hilfe Schweinfurt und der Arbeiter-Samariter-Bund Schweinfurt verantwortlich. Der Betrieb der Zweigstelle Gerolzhofen sowie die Telefon- und Terminkoordination obliegt dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Schweinfurt.

Die kostenlosen Corona-Tests an den Testzentren Schweinfurt und an der Zweigstelle Gerolzhofen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.

Eine Terminvereinbarung ist online möglich unter www.corona-test-schweinfurt.de sowie telefonisch unter der Telefonnummer 09721-9490474 (Mo–Fr von 9 – 13 Uhr).

Wichtig: Symptomatische Personen werden NICHT an den Testzentren getestet.

Die Adressen des Testzentrums sowie der Zweigstelle lauten:

Testzentrum Schweinfurt, Kasernenweg 1, 97421 Schweinfurt


Zweigstelle Gerolzhofen, Berliner Straße/Volksfestplatz, 97447 Gerolzhofen, Drive-In Station (kann auch ohne PKW genutzt werden).

Weitere Informationen sind online abrufbar unter der Website www.corona-test-schweinfurt.de

+ + + Kostenlose Schnelltests + + +

Das Landratsamt Schweinfurt hat eine Abfrage bei sämtlichen Apotheken im Landkreis Schweinfurt gestartet, um ein Interesse an der Durchführung von PoC-Antigen-Tests abzufragen. Ein Großteil der Rückmeldungen steht zwar noch aus. Kostenlose Schnelltests sind aber derzeit in folgender Apotheke im Landkreis Schweinfurt möglich:

Apotheke Schonungen, Hofheimerstraße 6, 97453 Schonungen, Telefonnummer: 09721/75810.

Grundsätzlich geht das Landratsamt Schweinfurt davon aus, dass auf Basis der genannten Abfragen und Gespräche für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Schweinfurt in Kürze weitere Schnelltest-Kapazitäten in erheblichem Umfang zur Verfügung gestellt werden können.

Sobald Rückmeldungen in ausreichender Zahl vorliegen und auch die Einrichtungen, die Schnelltests anbieten, die entsprechende Erlaubnis erteilt haben, ihre Daten zu veröffentlichen, beabsichtigt das Landratsamt Schweinfurt, eine entsprechende Überblicksseite zu schalten.

Darüber hinaus sind Stadt und Landratsamt Schweinfurt gemeinsam in intensiven Gesprächen mit den Hilfsorganisationen im Hinblick auf die Frage der Schaffung eines Angebots an Schnelltest-Möglichkeiten im Testzentrum sowie seiner Zweigstelle bzw. durch die Hilfsorganisationen an anderen Stellen in Stadt und Landkreis Schweinfurt. Unter anderem hat das Gesundheitsamt bereits dem Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes eine Beauftragung nach Testverordnung erteilt, so dass das BRK nun die bislang in Schweinfurt kostenpflichtig angebotenen Schnelltests kostenfrei anbietet. Außerdem hat das Gesundheitsamt zusätzlich bereits der Stadt Schweinfurt für die Stadtwerke Schweinfurt eine Beauftragung nach der Testverordnung erteilt, so dass diese ebenfalls kostenlose Schnelltests anbieten können.

Bis Schnelltests in erheblichem Umfang zur Verfügung stehen, besteht für die Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Schweinfurt auch weiterhin die bewährte Möglichkeit zur Durchführung von PCR-Tests im Testzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie in seiner Zweigstelle in Gerolzhofen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach einem PCR-Test zwar aufgrund der labordiagnostischen Auswertung ein Ergebnis erst am kommenden Tag vorliegt. Das Ergebnis hat jedoch hierdurch eine größere Genauigkeit.

+ + + Häufig gestellte Fragen + + +

Weitere hilfreiche Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Coronavirus, zur Schutzimpfung oder zu den aktuell gültigen Allgemeinverfügungen sind online abrufbar, zum Beispiel über die Website des Landratsamts Schweinfurt www.landkreis-schweinfurt.de, über die Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege www.stmgp.bayern.de sowie über die Website des RKI www.rki.de.

+ + + Wichtige Entwicklungen im Überblick + + +

Am Montag, 8. März 2021, ist die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Alle darin enthaltenen Regelungen können Sie hier nachlesen. Weiterführende Erläuterung dazu finden Sie auf der Website des Landratsamts Schweinfurt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration stellt eine interaktive Karte online zur Verfügung, über die u.a. die aktuelle 7-Tage-Inzidenz aller bayerischen Landkreise sowie kreisfreien Städte anschaulich dargestellt ist. Über diesen Link gelangen Sie zur interaktiven Karte.

Die Bayerische Staatsregierung hat sich am Donnerstag, 4. März, auf weitere Änderungen der derzeit gültigen Corona-Maßnahmen geeinigt. Unter anderem sind weitere schrittweise Öffnungen im Einzelhandel (z.B. Buchhandlungen) seit Montag, 8. März 2021, unter den geltenden Schutz- und Hygienebestimmungen vorgesehen sowie die Beschaffung von Antigen-Schnelltests und Selbsttests. Die weiteren Beschlüsse der Kabinettssitzung sowie die jeweiligen Voraussetzungen für eine schrittweise Öffnung, insb. des Einzelhandels, können hier im Detail nachgelesen werden. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration stellt online eine Infografik zur Verfügung, in der die einzelnen Öffnungsschritte im März 2021 dargestellt sind.

Unter anderem dürfen Friseursalons unter den geltenden Hygieneauflagen und Zutrittsbeschränkungen seit Montag, 1. März 2021, wieder öffnen. Für Kunden und Personal besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Gleichzeitig werden neben dem Friseurgewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege). Ebenfalls geöffnet sind seit Montag, 1. März Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte.

Seit Montag, 1. März 2021, ist es im Landkreis Schweinfurt auch wieder erlaubt, Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht in Präsenzform abzuhalten. Wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz im Bereich der zuständigen Verwaltungsbehörde den Wert von 100 nicht überschreitet.

Zudem ist es seit Montag, 1. März 2021, möglich, als Bürgerin oder Bürger in Bayern eine Einzelfallprüfung für eine Corona-Schutzimpfung zu beantragen. Die neu gegründete Bayerische Impfkommission prüft demnach, ob Bürgerinnen und Bürger mit seltenen Erkrankungen früher eine Impfung erhalten können. Weitere Informationen sowie alle relevanten Antragsformulare können unter www.impfkommission.bayern heruntergeladen werden.

Die bereits gültigen Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Freistaat Bayern können ausführlich nachgelesen werden im jeweiligen Bericht aus der Kabinettssitzung vom 11. Februar 2021 sowie 23. Februar 2021. Hilfreiche Abbildungen zum gleichen Thema und weitere Informationen rund um das Coronavirus in Bayern finden sich ebenfalls auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung.  

Weiterhin ist seit Montag, 22. Februar 2021, in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie in allen Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht - mit Mindestabstand und Beachtung der Maskenpflicht - erlaubt. Weiterhin müssen Lüftungskonzepte eingehalten werden. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten bleibt es bei Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ebenfalls seit Montag, 22. Februar 2021, geöffnet. Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben die Einrichtungen geschlossen.

Zudem gilt eine nächtliche Ausgangssperre (22 Uhr bis 5 Uhr) in Zukunft nur in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tage-Inzidenz seit mindestens sieben Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.

Weiterhin gilt seit dem 23. Januar 2021 ein Alkoholverbot in der Stadt Gerolzhofen für den Marktplatz sowie – soweit sie unmittelbar die Stadtpfarrkirche (sog. Steigerwald Dom) umschließen – die Marktstraße sowie die Kirchgasse. In der Marktgemeinde Werneck wird der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit für den Balthasar-Neumann-Platz im Bereich zwischen Hahnenhof und Würzburger Straße untersagt.

Zu beachten ist auch, dass Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine medizinische Versorgung erfolgt sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften durch ihr Hausrecht eigene Regelungen treffen können. Bitte informieren Sie sich vor Besuch in der jeweiligen Einrichtung über die genauen Regelungen vor Ort.

Weiterhin gültig: Seit Montag, 18. Januar 2021, gilt in Bayern im Öffentlichen Personennahverkehr sowie im Einzelhandel eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Die für die Ladengeschäfte geltenden Regelungen wurden mit wenigen Ausnahmen seit Montag, 25. Januar 2021, für das Landratsamt Schweinfurt, das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle und für die Kompostanlage Gerolzhofen übernommen. Seit diesem Datum ist daher ein Zutritt zu den Einrichtungen durch Besucherinnen und Besucher nur noch mit FFP2-Schutzmaske möglich. Für Mitglieder der Kreisgremien, für Handwerker sowie für Lieferanten besteht ebenfalls die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Maskenpflicht gänzlich befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 + + + Wichtige Ansprechpartner und Rufnummern + + +

Bitte beachten:Geänderte Erreichbarkeit des Gesundheitsamts

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Corona-Hotline des Gesundheitsamts Schweinfurt sind unter der Telefonnummer 09721-55-745 oder per E-Mail an ga-anmeldung@lrasw.de erreichbar.

Die Hotline ist montags bis mittwochs, von 8 Uhr bis 16 Uhr besetzt, donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr.

Fragen zum gemeinsamen Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt werden über die Hotline des Impfzentrums unter 0800 - 8772834 (Mo-Fr, 8 - 16.30 Uhr) beantwortet oder per E-Mail an impfzentrum@schweinfurt.de.

 + + + Gut zu wissen + + +

Alle Informationen rund um das Coronavirus, speziell für Unternehmen im Landkreis Schweinfurt, finden Sie online über die Homepage der Wirtschaftsförderung. Zudem finden sich viele hilfreiche Informationen für Kulturschaffende im regelmäßig erscheinenden Kultur-Newsletter des Regionalmanagements unter www.landkreis-schweinfurt.de/kultur

Allgemeine Fragen rund um das Coronavirus in Bayern werden über die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung beantwortet. Diese ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr und Samstag von 10 Uhr bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 089-122 220 zu erreichen.

Online stehen ebenfalls eine Fülle an Informationen zur Verfügung, zum Beispiel auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: www.stmgp.bayern.de/coronavirus.