Landkreis Schweinfurt. Im Folgenden sind wichtige Informationen und Entwicklungen rund um das Coronavirus sowie zur Schutzimpfung für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schweinfurt zusammengefasst.
+ + + Fallzahlen + + +
Wichtige Kennzahlen zum Coronavirus im Landkreis Schweinfurt sowie in Klammern ergänzt die Fallzahlen in der Stadt Schweinfurt: Die jeweils aktuellen Corona-Fallzahlen sowie die 7-Tage-Inzidenz stammen aus den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Meldungen werden um weitere zentrale Zahlen des Gesundheitsamts Schweinfurt ergänzt.
Stand: (11.02.2021) |
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7-Tage-Inzidenz | im Krankenhaus | in häuslicher Quarantäne | neu infiziert (Vergleich zum Vortag |
43,3 (28,1) | 10 | 180 (30) | +8 (+1) |
Seit März 2020 |
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Fälle gesamt | Geheilte gesamt | Todesfälle gesamt |
3.253 (1.500) | 2.992 (1.448) | 102 (61) |
(Quelle: RKI, Gesundheitsamt Schweinfurt; Stand: 11. Februar 2021, 13.45 Uhr)
+ + + Wichtige Informationen zur Corona-Schutzimpfung + + +
Daten zum Impfzentrum von Stadt und Landkreis Schweinfurt
Standort: Volksfestplatz Schweinfurt, betriebsbereit seit 23.12.2020
Erstimpfungen insgesamt | 4.774 |
davon durch mobile Impfteams in Pflegeeinrichtungen (29 von 29 Einrichtungen in Stadt und Landkreis Schweinfurt sind geimpft.) | 2.823 |
davon durch mobile Impfteams in Krankenhäusern | 257 |
davon durch die Krankenhäuser selbst | 879
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davon andere (Intensivpflege, Palliativstationen, Ärzte, Dritte zur Verwurfvermeidung, Rettungsdienste)
| 811 |
davon im Impfzentrum verabreichte Impfungen | 497 |
Impfquote (Stadt und Landkreis Schweinfurt) | ca. 2,83 % |
Zweitimpfungen insgesamt | 2.625 |
(Stand: 10.02.2021)
Hinweis zur Tabelle: Die Gesamtzahl der Erstimpfungen entspricht nicht der Summe der einzelnen Positionen/Kategorien, da manche Impfzahlen in mehreren Kategorien gleichzeitig eingruppiert werden. Beispielsweise wird die Impfung eines Arztes sowohl in der Kategorie "davon andere (Intensivpflege, Palliativstationen, Ärzte, Dritte zur Verwurfvermeidung, Rettungsdienste)", als auch in der Kategorie "davon im Impfzentrum verabreichte Impfungen" gelistet.
Impftermine im Impfzentrum am Volksfestplatz ab 15.2.: Mit den nun in den kommenden Wochen zu erwartenden weiteren Impfstofflieferungen sollen nun Zug um Zug auch über 80-Jährige versorgt werden, die außerhalb von stationären Einrichtungen leben. Für sie war eine Öffnung des Impfzentrums aufgrund der nicht auskömmlichen Belieferung mit Impfstoff bisher nicht möglich. Durch den Abschluss der stationären Einrichtungen und die zugewiesenen Impfstoffmengen kann nun die Öffnung des Impfzentrums erfolgen. Für die über 80-jährigen Bürger/innen aus Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie weitere Impfwillige der höchsten Prioritätsstufe bedeutet das, dass ab 15. Februar 2021 erste Impftermine realisiert werden können. 500 Termine konnten bereits angeboten werden.
Nach der Einschätzung von Dr. Markus Hüttl, dem ärztlichen Leiter des gemeinsamen Impfzentrums von Stadt und Landkreis Schweinfurt, werden die gelieferten Impfstoffmengen in den kommenden Wochen deutlich zunehmen. Hüttl erklärte am Donnerstag, 11. Februar 2021, vor den Mitgliedern des Kreisausschusses des Landkreises Schweinfurt, dass die erwarteten Impfstofflieferungen aller Voraussicht nach groß genug ausfallen werden, so dass neben den Impfterminen im Impfzentrum am Volksfestplatz (Impfkapazität: 300 Impfungen pro Tag, bei Bedarf erweiterbar auf 400) in den kommenden Monaten auch dezentral vor Ort Impfungen durch mobile Impfteams in unterschiedlichen Landkreiskommunen realisiert werden könnten. Dazu sollen sogenannte Pop-up-Impfzentren in geeigneten Gebäuden in verschiedenen Landkreiskommunen eingerichtet werden. Vorbereitende Planungen dazu durch das Landratsamt laufen bereits, nähere Informationen folgen, wenn die Planungen konkreter geworden sind. Derzeit sind nur Impftermine im Impfzentrum am Volksfestplatz möglich.
+ + + Hinweise zur Registrierung für einen Impftermin + + +
Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:
Möglichkeit 1:Online-Registrierung für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern
Über die Seite www.impfzentren.bayern können sich alle impfberechtigten Bürgerinnen und Bürger Bayerns für einen Impftermin registrieren lassen. Je nach Prioritätsstufe werden die dort registrierten Personen kontaktiert, sobald für sie ein Impftermin ermöglicht werden kann. Wie schnell die Terminvergabe erfolgt, hängt von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ab.
Möglichkeit 2:Telefon-Hotline des Impfzentrums von Stadt und Landkreis Schweinfurt
Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Schweinfurt können sich für einen Impftermin registrieren lassen, indem sie die Hotline des gemeinsamen Impfzentrums von Stadt und Landkreis Schweinfurt anrufen. Die Telefonnummer lautet 0800-8772834. Sie sollte nur von Impfberechtigten der höchsten Prioritätsstufe genutzt werden. Auch hier hängt die verlässliche Terminvergabe von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ab.
Wichtig: Beide Wege der Registrierung führen zum gleichen Ziel. Vermeiden Sie also unbedingt, sich sowohl online anzumelden und die Hotline anzurufen.
Für eine erfolgreiche Registrierung genügt es, wenn Sie sich entweder online anmelden oder die Telefon-Hotline nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Weg (bevorzugt die Online-Registrierung, da Sie damit eine Überlastung der Telefonleitungen vermeiden und somit den Umstand umgehen, in einer Telefon-Warteschleife zu landen).
Bitte halten Sie die Telefonleitungen frei für Bürgerinnen und Bürger, die womöglich nicht über eine Internetverbindung verfügen oder sich mit der Online-Registrierung altersbedingt womöglich schwertun.
Zu beachten ist, dass es keine Bevorzugung einer Person gibt, egal ob diese sich online oder telefonisch registriert hat. Eine Kategorisierung erfolgt lediglich durch die Einordnung der Impfwilligen in eine Prioritätsgruppe. Die Kategorisierung folgt dem Prinzip „Wer am stärksten gefährdet ist, wird zuerst geimpft“. Derzeit wird aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Impfstoffes nur die Gruppe 1 (höchste Priorität) geimpft.
Dieser Gruppe gehören an:
- Über 80-Jährige
- Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
- Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten
- Palliativversorgung, Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (vor allem Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.)
+ + + WICHTIG + + +
Die für die Impfung relevanten Dokumente sollten auf keinen Fall im Vorfeld an das Impfzentrum, an das Gesundheitsamt, an das Landratsamt oder an eine andere Stelle verschickt werden.
Folgende Dokumente müssen erst am Tag der Impfung mitgebracht werden:
- Nachweis der Terminbestätigung
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Impfausweis (falls vorhanden)
- wichtige Nachweise wie Herzpass, Diabetikerausweis, etc. (falls vorhanden)
- Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnesebogen (am Tag des Termins mitbringen, nicht vorab verschicken)
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen Covid-19
Ergänzend können Sie sich folgende Dokumente herunterladen:
Einwilligungsbogen des Betreuers / der Betreuerin
+ + + Testzentrum Schweinfurt und Zweigstelle Gerolzhofen + + +
Wöchentliche Auswertung: Im Erfassungszeitraum 4. Februar bis 11. Februar 2021 fanden im Testzentrum Schweinfurt sowie in der Zweigstelle Gerolzhofen nach Angaben des beauftragten Testlabors Eurofins insgesamt 1.402 Corona-Testungen statt, 54 davon waren positiv.
Bitte beachten: Bei der angegebenen Zahl der Testungen sind nur die vom Eurofins-Labor erfassten und ausgewerteten Tests berücksichtigt. Nicht erfasst werden im Testzentrum die Tests, die zum Beispiel bei Hausärzten, in Krankenhäusern oder Seniorenwohnheimen durchgeführt werden.
Für das Testzentrum Schweinfurt sind die Johanniter-Unfall-Hilfe Schweinfurt und der Arbeiter-Samariter-Bund Schweinfurt verantwortlich. Der Betrieb der Zweigstelle Gerolzhofen sowie die Telefon- und Terminkoordination obliegt dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Schweinfurt.
Die kostenlosen Corona-Tests an den Testzentren Schweinfurt und an der Zweigstelle Gerolzhofen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.
Eine Terminvereinbarung ist online möglich unter www.corona-test-schweinfurt.de sowie telefonisch unter der Telefonnummer 09721-9490474 (Mo–Fr von 9 – 13 Uhr).
Wichtig: Symptomatische Personen werden NICHT an den Testzentren getestet.
Die Adressen des Testzentrums sowie der Zweigstelle lauten:
Testzentrum Schweinfurt, Kasernenweg 1, 97421 Schweinfurt
Zweigstelle Gerolzhofen, Berliner Straße/Volksfestplatz, 97447 Gerolzhofen, Drive-In Station (kann auch ohne PKW genutzt werden). Weitere Informationen sind online abrufbar unter der Website www.kvschweinfurt.brk.de
+ + + Häufig gestellte Fragen + + +
Weitere hilfreiche Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Coronavirus, zur Schutzimpfung oder zu den aktuell gültigen Allgemeinverfügungen sind online abrufbar, zum Beispiel über die Website des Landratsamts Schweinfurt www.landkreis-schweinfurt.de, über die Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege www.stmgp.bayern.de sowie über die Website des RKI www.rki.de.
+ + + Wichtige Entwicklungen im Überblick + + +
Die bayerische Staatsregierung hat sich am Donnerstag, 11. Februar 2021, auf erste Änderungen der derzeit gültigen Corona-Maßnahmen geeinigt. Unter anderem ist ab Montag, 22. Februar 2021, in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie in allen Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht - mit Mindestabstand und Beachtung der Maskenpflicht - erlaubt. Weiterhin müssen Lüftungskonzepte eingehalten werden. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten bleibt es bei Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ebenfalls ab Montag, 22. Februar 2021, geöffnet. Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben die Einrichtungen geschlossen. Friseursalons dürfen unter den geltenden Hygieneauflagen und Zutrittsbeschränkungen ab Montag, 1. März 2021, wieder öffnen. Für Kunden und Personal besteht eine FFP2-Maskenpflicht.
Zudem gilt eine nächtliche Ausgangssperre (22 Uhr bis 5 Uhr) in Zukunft nur in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100. Für alle Landkreise und kreisfreie Städte, deren 7-Tage-Inzidenz seit mindestens sieben Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre. Weitere Maßnahmen können in ganzer Form nachgelesen werden im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 11. Februar 2021 unter www.bayern.de
Weiterhin gilt: Seit Montag, 18. Januar 2021, gilt in Bayern im Öffentlichen Personennahverkehr sowie im Einzelhandel eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese Maßnahme ist von der Bayerischen Staatsregierung mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens getroffen worden.
Die für die Ladengeschäfte geltenden Regelungen wurden mit wenigen Ausnahmen seit Montag, 25. Januar 2021, für das Landratsamt Schweinfurt, das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle und für die Kompostanlage Gerolzhofen übernommen. Seit diesem Datum ist daher ein Zutritt zu den Einrichtungen durch Besucherinnen und Besucher nur noch mit FFP2-Schutzmaske möglich. Für Mitglieder der Kreisgremien, für Handwerker sowie für Lieferanten besteht ebenfalls die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.
Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Maskenpflicht gänzlich befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Weiterhin gilt seit dem 23. Januar 2021 ein Alkoholverbot in der Stadt Gerolzhofen für den Marktplatz sowie – soweit sie unmittelbar die Stadtpfarrkirche (sog. Steigerwald Dom) umschließen – die Marktstraße sowie die Kirchgasse. In der Marktgemeinde Werneck wird der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit für den Balthasar-Neumann-Platz im Bereich zwischen Hahnenhof und Würzburger Straße untersagt.
+ + + Wichtige Ansprechpartner und Rufnummern + + +
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Corona-Hotline des Gesundheitsamts Schweinfurt sind unter der Telefonnummer 09721-55-745 oder per E-Mail an ga-anmeldung@lrasw.de erreichbar.
Die Hotline ist montags bis mittwochs, von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr besetzt.
Fragen zum gemeinsamen Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt werden nur über die Hotline des Impfzentrums beantwortet. Die Nummer lautet 0800 - 8772834 (Mo-Fr, 8 - 16.30 Uhr).
Allgemeine Fragen rund um das Coronavirus in Bayern werden über die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung beantwortet. Diese ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr und Samstag von 10 Uhr bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 089-122 220 zu erreichen.
Online stehen ebenfalls eine Fülle an Informationen zur Verfügung, zum Beispiel auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: www.stmgp.bayern.de/coronavirus