Schweinfurt Stadt und Landkreis. Die wichtigste Information vorab: Nach derzeitigem Kenntnisstand des Gesundheitsamts Schweinfurt (10.03.2020, 16 Uhr) gibt es weiterhin keinen bestätigten Fall eines Coronavirus in Stadt und Landkreis Schweinfurt. Sollte sich dies ändern, wird das Gesundheitsamt Schweinfurt über die Pressestelle des Landratsamts Schweinfurt die Öffentlichkeit aktiv darüber informieren.
Über den aktuellen Stand beziehungsweise über die wichtigsten Neuigkeiten informieren wir Sie in unserem Ticker. Allgemeine Informationen über das Coronavirus gibt es weiterhin unter www.landkreis-schweinfurt.de/Coronavirus
Weiterhin gilt auch: Bürger, die für sich konkret ein Infektionsrisiko sehen, können sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) wenden unter Telefon 116 117. Sollte es hierbei zu längeren Wartezeiten kommen, werden die Bürger gebeten auf jeden Fall weiter in der Leitung zu bleiben. Für allgemeine Fragen steht auch das Gesundheitsamt Schweinfurt zur Verfügung unter Telefon 09721/55-745.
Bezüglich der Frage von Veranstaltungen hat der bayerische Ministerrat am heutigen Dienstag ein Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern zunächst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 19.04.2020) beschlossen. Bei Veranstaltungen zwischen 500 bis 1000 Teilnehmern wird im Zweifel „Zurückhaltung empfohlen“, heißt es in dem Bericht aus der Kabinettssitzung. Das Gesundheitsministerium wird dazu ab morgen (11.03.2020) eine Hotline für Bürgermeister und Gemeinden einrichten.
Auswirkungen auf die Wirtschaft ebenfalls Thema im Kabinett
Ebenfalls Thema in der Kabinettssitzung waren die Auswirkungen des Coronavirus auf die bayerische Wirtschaft. Zur Unterstützung bei den Auswirkungen des Coronavirus verfügt auch die LfA Förderbank Bayern über ein breites Förderinstrumentarium, um Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, rasch und gezielt zur Seite zu stehen. Schnelle und kostenfreie Information insbesondere zu Liquiditätshilfen bietet die LfA-Förderberatung unter der Telefonnummer 089/21 24 - 10 00 oder per E-Mail an info@lfa.de.
Zur Überwindung von Liquiditätsengpässen stehen insbesondere die über die jeweilige Hausbank zu beantragenden Förderinstrumente des
- Universalkredits (bis zu 10 Mio. €, bei KMU daneben teilweise Haftungsfreistellung möglich),
- Akutkredits (bis zu 2 Mio. €, greift bei Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten) sowie von
- Ausfallbürgschaften (bis zu 5 Mio. €)
zur Verfügung.
Letztlich kommen auch Unternehmensverbände und Kammern dem gestiegenen Informationsbedarf der Unternehmen nach und bieten laufend aktualisierte Informationen zum Coronavirus an. Im Vordergrund stehen dabei die Auswirkungen auf die Unternehmen sowie die Maßnahmen zur Unterstützung der Betriebe. Informationen gibt es unter anderem auf dem Informationsportal des Deutschen Industrie- und Handelskammertags sowie auch bei dem der IHK Würzburg-Schweinfurt unter dem Link https://www.wuerzburg.ihk.de/coronavirus/ und der Handwerkskammer für Unterfranken unter dem Link https://www.hwk-ufr.de/artikel/coronavirus-hinweise-fuer-betriebe-arbeitnehmer-und-kurs-teilnehmer-78,0,5645.html
Daneben hat die Bundesregierung auch Erleichterungen und Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Der Bezug von Kurzarbeitergeld soll dadurch leichter und länger möglich sein, Arbeitgeber sollen anders als bisher auch die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet bekommen. Bundesarbeitsminister Heil will die Regelungen bereits in dieser Woche vom Kabinett beschließen lassen, in Kraft treten sollen diese bis Mitte April 2020. Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es bei der örtlichen Arbeitsagentur.